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Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen


Allgemeine Informationen

Qualitätsweine, Sekte und Perlweine unterliegen strengen Qualitätskriterien. Wenn Sie eines dieser Erzeugnisse abfüllen und vermarkten wollen, benötigen Sie eine Prüfungsnummer.

Dies gilt für folgende Produktkategorien:

  • Qualitätswein
  • Prädikatswein
  • Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.)
  • Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)

In der Qualitätsprüfung prüft die zuständige Stelle, ob Ihre Erzeugnisse die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, und die Spezifikationen für die entsprechende Kategorie erfüllen.

Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.


Voraussetzungen

  • Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt.
  • Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist.
  • Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für eines der folgenden Produkte:
    • füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
    • abgefüllten Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors

Sie müssen zusätzlich zu den Unterlagen 3 Probeflaschen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Für die Erteilung der amtlichen Prüfnummer fallen folgende Gebühren an:

  • Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Qualitätswein und Prädikatswein:

Menge der Anstellung:

bis zu                           2.500 Liter          17,90 €

über   2.500 Liter bis   5.000 Liter          20,50 €

über   5.000 Liter bis 10.000 Liter          31,00 €

über 10.000 Liter bis 20.000 Liter          41,00 €

über                           20.000 Liter           52,00 €

  • Anstellungen von Fasswein vor der Abfüllung: 26,00 €  
  • Erweiterung des Antrages / Teilfüllungen: nach Menge der Anstellung
  • Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Qualitätsschaumwein und Sekt:

Menge der Anstellung:

bis zu                           2.500 Liter          26,00 €

über   2.500 Liter bis   5.000 Liter          31,00 €

über   5.000 Liter bis 10.000 Liter          41,00 €

über 10.000 Liter bis 20.000 Liter          52,00 €

über                           20.000 Liter        103,00 €

  • Tankprobe Schaumwein: 26,00 €
  • Erweiterungsantrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer: nach Menge der Anstellung
  • zusätzlicher Prüfungstermin (Qualitätswein, Schaumwein): zusätzlich 31,00 € / Wein

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

;

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL)


Zuständige Stelle

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)


Fachlich freigegeben am

05.08.2025;24.01.2025

Verfahrensablauf

In Sachsen-Anhalt besteht noch keine Möglichkeit der Online-Beantragung.


Zuständige Stelle(n)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Adresse
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels

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