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Änderungen in der Weinbaukartei melden


Allgemeine Informationen

Die Weinbaukartei ist ein umfassendes Register, das Informationen über Weinbauflächen, Produktionsmengen und Betriebsstrukturen sammelt und verwaltet. Sie dient dazu, das Anbaupotenzial und die Produktionsentwicklung im Weinbau zu überwachen, und muss deshalb jederzeit möglichst aktuell sein.

Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen roden oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Nur wenn Sie diese Veränderungen melden, können Sie die Genehmigung erhalten, gerodete Flächen wieder zu bepflanzen.

In Sachsen-Anhalt müssen Sie ebenso Veränderungen bei der Bewirtschaftung (Eigentümer- oder Pächterwechsel) und Änderungen bei Vermarktungsangaben (Änderung des traubenverarbeitenden Betriebes / Traubenabnehmers) melden.


Fristen

Antragsfrist: Sie müssen den Antrag bis zum 31.05. eines Jahres gestellt haben.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

;

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL)


Fachlich freigegeben am

14.08.2025;24.01.2025

Zuständige Stelle

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)


Zuständige Stelle(n)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Adresse
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels

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