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Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

26.06.2026

Allgemeine Informationen

Wenn Sie den Ausbruch einer Geflügelpest frühzeitig erkennen möchten, können Sie Ihre Enten und Gänse zusammen mit Hühnern und Puten halten.

Bei Hühnern oder Puten bricht eine mögliche Infektion schneller aus als bei Enten oder Gänsen, weshalb Sie einen möglichen Ausbruch der Geflügelpest schnell erkennen können.

Eine gemeinsame Haltung der Tiere müssen Sie sofort der zuständigen Stelle melden.

Sie benötigen die Bestätigung der zuständigen Stelle, wenn Sie Ihre Enten und Gänse auf einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt zeigen möchten. Dann entfällt eine vorherige Untersuchung auf Geflügelpest.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt.


Voraussetzungen

  • Bei den Tieren handelt es sich um Gänse, Enten, Hühner oder Puten.
  • Sie halten die Tiere seit mindestens 7 Tagen vor der Veranstaltung gemeinsam.
  • Die Veranstaltung ist ein Geflügelmarkt oder eine Geflügelausstellung.
  • Sie halten die korrekte Anzahl Hühner oder Puten gemeinsam mit Ihren Gänsen und Enten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die vorgeschriebene Zahl der gemeinsam gehaltenen Hühner oder Puten

Fristen

  • Sie müssen die gemeinsame Haltung der Tiere sofort melden.

Zuständige Stelle(n)

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