Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Voraussetzungen
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
Erforderliche Unterlagen
- Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Verfahrensablauf
- Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
- Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fachlich freigegeben am
22.05.2025Zuständige Stelle(n)
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Adresse
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Postanschrift
Postfach:301882
10746 Berlin, Stadt
















































