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Eignung von Messeinrichtungen für die Erfassung von Wassermengen feststellen lassen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.06.2025

Allgemeine Informationen

Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. oder wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Die Wasserentnahmemengen müssen mit einer Messeinrichtung gemessen und nachgewiesen werden.

Sie können die Eignung der verwendeten Messeinrichtung überprüfen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Feststellung der Geeignetheit der Messeinrichtung
  • Angaben zur verwendeten Messeinrichtung, Lage und Einbausituation (eventuell mit Fotonachweisen )

Verfahrensablauf

  • Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
  • Diese prüft Ihren Antrag. 
  • Danach erhalten Sie einen Bescheid.

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wasser
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)

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