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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen beantragen


Allgemeine Informationen

Für das Errichten oder Verändern von Grabmalen, Grabeinfassungen und baulichen Anlagen auf Friedhöfen benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dadurch wird sichergestellt, dass die Gestaltung den geltenden Vorschriften entspricht. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.


Fachlich freigegeben am

01.04.2026

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Straßenverkehrsangelegenheiten, Friedhofsverwaltung
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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