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Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen - Kostenübernahme beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Sonderfahrdienst in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für diese Fahrten können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.


Zuständige Stelle

Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung


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