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Umwandlung einer veralteten Privatpilotenlizenz oder eines veralteten Beiblatts für Flugzeuge und Hubschrauber nach aktueller Rechtslage beantragen


Allgemeine Informationen

Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2011 die Regularien für Pilotenlizenzen für den gesamten EU-Raum vereinheitlicht. Dadurch mussten Lizenzen in das neue Regelwerk überführt und umgewandelt werden.

Wenn Sie eine ältere Lizenz besitzen, heißt dies nicht zwingend, dass Sie die Prüfung erneut ablegen müssen. Stattdessen müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, dass Ihre Fluglizenz umgewandelt wird.

Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Ausbildung erforderlich. Ihre zuständige Ausbildungsorganisation kann den Umfang dieser Ausbildung bestimmen.

Die zuständige Behörde wandelt Fluglizenzen in Teil-FCL-Lizenzen um, wenn die erforderlichen Bedingungen des entsprechenden Umwandlungsberichts erfüllt sind.

Dies gilt für:

  • Lizenzen
  • Berechtigungen
  • Zeugnisse
  • Anerkennungen beziehungsweise Qualifikationen

Zuständige Stelle

Obere Luftfahrtbehörde im Landesverwaltungsamt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

10.12.2025

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