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Sterbefall als Privatperson oder Bestattungsunternehmen anzeigen


Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

Sie müssen den Sterbefall melden, wenn

  • Sie mit der verstorbenen Person zusammengelebt haben
  • sich der Tod in Ihrer Wohnung ereignet hat
  • Sie bei dem Tod anwesend waren

 

Wenn Sie als Bestattungsunternehmen mit dem Sterbefall betraut sind, können Sie den Tod ebenfalls der zuständigen Stelle melden.

 

Die zuständige Stelle trägt den Tod ins Sterberegister ein. In das Register werden unter anderem der Todeszeitpunkt und Ort des Todes, der Ort und Tag der Geburt der verstorbenen Person, der Wohnsitz und der Name der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners beziehungsweise des Ehegatten aufgenommen.


Fristen

Den Tod eines Menschen müssen Sie spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag melden.


Zuständige Stelle

Standesamt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

30.01.2026

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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