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Sterbefall als Einrichtung anzeigen


Allgemeine Informationen

Verstirbt ein Mensch in Ihrer Einrichtung, müssen Sie dies dem Standesamt melden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

Dies betrifft

  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Hospiz
  • Einrichtungen für psychisch kranke Menschen
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Justizvollzugsanstalten

Die zuständige Stelle trägt den Tod ins Sterberegister ein. In das Register werden unter anderem der Todeszeitpunkt und Ort des Todes, der Ort und Tag der Geburt der verstorbenen Person, der Wohnsitz und der Name der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners beziehungsweise des Ehegatten aufgenommen.


Fristen

Den Tod eines Menschen müssen Sie spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag melden.


Zuständige Stelle

Standesamt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

30.01.2026

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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