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Änderungen und Ergänzungen in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Segelflugzeuge und Freiballone eintragen lassen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Pilotenlizenz besitzen und bestimmte Angaben ergänzen oder ändern möchten, müssen Sie dies beantragen.

Dies kann zum Beispiel in folgenden Fällen vorkommen:

  • Adressänderung
  • Änderungen des Namens zum Beispiel in Folge einer Heirat
  • Neueintragung eines Sprechfunkberechtigung
  • Eintragung beziehungsweise Ergänzung eines Sprachnachweises
  • Erweiterung oder der Erwerb einer Berechtigung

Dies betrifft Pilotenlizenzen für folgende Luftfahrzeugkategorien:

  • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln:
    • PPL(A) – Privatpilotlizenz (Privat Pilot Licence) Flugzeuge
    • PPL(H) - Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) Hubschrauber
  • Leichtluftfahrzeuge:
    • LAPL(A) – Leichtflugzeuge-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Flugzeuge
    • LAPL(H) - Leichtflugzeug-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Hubschrauber
  • Segelflugzeuge (Sailplane Pilot Licence - SPL) 
  • Freiballone (Balloon Pilot Licence - BPL)

Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde.


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ergänzung oder Änderung Ihrer Pilotenlizenz
  • gültiges Identitätsdokument, zum Beispiel Personalausweis
  • gegebenenfalls: Unterlagen zur Legitimation der angestrebten Änderung/Ergänzung in der Lizenz

Zuständige Stelle

Obere Luftfahrtbehörde im Landesverwaltungsamt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

27.11.2025

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