Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern
Rechtsgrundlage
- § 48 Absatz 4 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Gebührennummer 201 und 202.1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fachlich freigegeben am
12.03.2026Gebühr
Gebühr
37.5 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für eine weitere Beförderungsart
Gebühr
5.1 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Voraussetzungen
Bei der Erweiterung:
- für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
- Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
- für Fahrten mit einem Krankenwagen:
- Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Allgemeine Informationen
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:
Fahrten mit
- einem Taxi
- einem Mietwagen
- einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- einem Krankenwagen.
Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörden
Erforderliche Unterlagen
Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie
















































