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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

12.03.2026

Gebühr

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für eine weitere Beförderungsart

Gebühr
5.1 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung


Voraussetzungen

Bei der Erweiterung:

  • für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
    • Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
    • Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
  • für Fahrten mit einem Krankenwagen:
    • Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
    • Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Allgemeine Informationen

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:

Fahrten mit

  • einem Taxi
  • einem Mietwagen
  • einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
  • einem Krankenwagen.

Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.


Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörden


Erforderliche Unterlagen

Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie


Zuständige Stelle(n)

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