Startseite  |  Login  |  Impressum  |  Datenschutz
 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlieren


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Personen gewerblich transportieren, tragen Sie eine besondere Verantwortung. Daher müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, kann Ihnen die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) entziehen.

Gründe können zum Beispiel sein:

  • Wegfall der körperlichen und geistigen Eignung
  • erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
  • eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht
  • Alkoholmissbrauch

Wenn die zuständige Behörde Zweifel daran hat, ob Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, kann sie zunächst entsprechende Gutachten von Ihnen einfordern.

Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) erlischt mit der Entziehung.


Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

12.03.2026

Zuständige Stelle(n)

sags uns einfach

Veranstaltungen

 

Fotos

 

Querfurter Weihnachtszauber

 

Burg Querfurt

Filmburg Querfurt

 

Stadtverwaltung Online

   Wappen der Stadt Querfurt   

 

Stadtanzeiger Querfurt

  

  Stadtanzeiger Querfurt  

  

 

Saale-Unstrut-Tourismus

 Saale-Unstrut-Tourismus