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Verlängerung eines Rahmenbetriebsplans für Bergbau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen zugelassenen Rahmenbetriebsplan mit befristeter Zulassung haben, endet die Frist zu einem bestimmten Zeitpunkt. Möchten Sie Ihre bergbaulichen Tätigkeiten im genehmigten Gebiet auch nach Fristablauf fortsetzen, müssen Sie die Zulassung verlängern.


Voraussetzungen

Damit Sie die Zulassung für Ihren verlängerten Rahmenbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es dürfen keine Änderungen und/oder Ergänzungen erforderlich sein

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich muss aus den Unterlagen hervorgehen, dass alle Informationen, auf deren Grundlage die Bergbehörde Ihren Betriebsplan zugelassen hat, auch für die beabsichtigte Laufzeitverlängerung zutreffen. Hat die Bergbehörde bereits alle erforderlichen Unterlagen, so brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen.

Sie müssen die gewünschte Dauer der Verlängerung angeben.


Zuständige Stelle

Landesamt für Geologie und Bergwesen


Verfahrensablauf

Sie können die Zulassung Ihres Rahmenbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.

Zulassung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

  • Sie müssen den Zeitraum der gewünschten Verlängerung angeben.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Wenn Angaben fehlen, wird sich die zuständige Behörde bei Ihnen melden.
  • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)


Fachlich freigegeben am

06.01.2026

Zuständige Stelle(n)

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