Startseite  |  Login  |  Impressum  |  Datenschutz
 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Beratung zu Fragen der Gleichstellung in Anspruch nehmen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.09.2026

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern haben oder aufgrund Ihres Geschlechts benachteiligt werden, können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert, berät und unterstützt Sie bei Fragen rund um die Gleichstellung. Sie setzt sich für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Abbau von Benachteiligungen ein.

Darüber hinaus kann sie Frauenfördermaßnahmen initiieren und auf die Förderung von Chancengleichheit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinwirken. Sie arbeitet hierzu mit anderen Stellen und Organisationen zusammen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihrem konkreten Anliegen ab.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Erforderliche Unterlagen

keine


Fristen

keine


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an die Gleichstellungsbeauftragte und vereinbaren einen Termin.
  • Sie erscheinen zu dem Termin und tragen Ihr Anliegen vor.
  • Bei Bedarf legen Sie vorhandene Unterlagen vor.
  • Sie besprechen Ihr Anliegen mit der Gleichstellungsbeauftragten Bei Bedarf leitet die Gleichstellungsbeauftragte Maßnahmen ein oder spricht das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Zuständige Stelle(n)

sags uns einfach

Veranstaltungen

 

Fotos

 

Querfurter Weihnachtszauber

 

Burg Querfurt

Filmburg Querfurt

 

Stadtverwaltung Online

   Wappen der Stadt Querfurt   

 

Stadtanzeiger Querfurt

  

  Stadtanzeiger Querfurt  

  

 

Saale-Unstrut-Tourismus

 Saale-Unstrut-Tourismus