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Amtliche Anerkennung von Saatgut beantragen


Allgemeine Informationen

Saatgut muss aus Gründen des Verbraucherschutzes hohen Qualitätsstandards gerecht werden. Die Anerkennung von Saatgut erfolgt in einem umfangreichen Prozess durch die in Ihrem Bundesland zuständige Anerkennungsstelle.

Die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards wird im Rahmen der amtlichen Feldbestandsprüfung und der Beschaffenheitsprüfung des Saatgutes überprüft. Es ist eine Anerkennung als Basissaatgut, Vorstufensaatgut oder als Zertifiziertes Saatgut möglich.


Voraussetzungen

  • Die Sorte des Saatguts ist zugelassen, oder die Sorte darf anerkannt werden
  • Feldbestandsprüfung: Der Feldbestand der Vermehrungsfläche, auf der das Saatgut erwachsen ist, entspricht den gesetzlichen Anforderungen
  • Beschaffenheitsprüfung: Das Saatgut entspricht in seiner Beschaffenheit den gesetzlichen Anforderungen
  • Sie halten die Anforderungen an die fachgerechte Erzeugung des Saatguts ein
  • Sie erfüllen die mit der Sortenzulassung verbundenen Auflagen

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

20.07.2026

Zuständige Stelle(n)

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