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Förderung für Dorferneuerung beantragen


Allgemeine Informationen

Das Förderprogramm "Dorferneuerung" ist ein Teil der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".

In Orten, die in dieses Programm aufgenommen werden, können etwa vier bis sechs Jahre lang Maßnahmen auf der Grundlage der Förderrichtlinie (mit)finanziert werden.


Zuständige Stelle

Anträge sind über die Stadt oder Gemeinde an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu richten. Hier finden Sie weitere Informationen.

Die Fachaufsicht über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten hat das Landesverwaltungsamt.


Rechtsgrundlage


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)

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