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Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge


Allgemeine Informationen

Für Maßnahmen und Projekte zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen stellt das Land Fördermittel zur Verfügung. Darüber hinaus fördert das Land die Integration von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen sowie ausländischen Staatsangehörigen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht. Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes durch das Land Sachsen-Anhalt.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt. Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt ebenfalls durch das Landesverwaltungsamt.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, 2. SED-UnBerG, Integration, Bildung, Ausbildungsförderung
Adresse
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau, Stadt

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