Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen
Gebühr
Gebühr
50 EUR (FIX)
Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zuzüglich der Kosten für die Postzustellung.
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (pdf)
- Ärztliche Bescheinigung - Anlage zum Antrag (pdf)
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Voraussetzungen
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Allgemeine Informationen
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Podologe
- Altenpfleger
- Ergotherapeut
- Diätassistent
- Logopäde
- Masseur und medizinischer Bademeister
- Physiotherapeut
- Orthoptist
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Rettungsassistent
- MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)
Erforderliche Unterlagen
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
















































