Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Im Jahr 2025, voraussichtlich am 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Zur Durchführung dieser Wahl sucht die Stadt Querfurt wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Gemäß § 6 Abs. 1 der Bundeswahlordnung kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden, wer wahlberechtigt ist.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen folglich:
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Der Wahlvorstand tritt am Wahltag 07:30 Uhr zusammen, um letzte Vorbereitungen vor der Öffnung des Wahllokals zu treffen. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr hat das Wahllokal für die Stimmabgabe geöffnet. Ab 18:00 Uhr beginnt der Wahlvorstand gemeinsam mit der Auszählung der Stimmen und Ermittlung der Ergebnisse.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein sogenanntes Erfrischungsgeld ausgezahlt.
Weitere Informationen zum Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer erhalten Sie telefonisch unter 034771 – 60131 sowie per E-Mail über .
Nutzen Sie zur Anmeldung gerne die Bereitschaftserklärung und reichen Sie diese bis spätestens 31. Januar 2025 ein.