Informationen zur Briefwahl
Die Bundestagswahl wurde auf den 23. Februar 2025 vorverlegt. Die Wahlbenachrichtigungen hierfür werden den Wahlberechtigten der Stadt Querfurt bis zum 02. Februar 2025 zugehen.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie nachlesen, welchem Wahllokal Sie zugeordnet wurden. Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in das ihnen zugeteilte Wahllokal gehen können, sondern durch Briefwahl oder einen Wahlschein an der Wahl teilnehmen möchten, müssen bis zum Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr einen Wahlscheinantrag beim Briefwahlbüro/Einwohnermeldeamt der Stadt Querfurt, Rathaus, Markt 1 stellen.
Der Wahlscheinantrag kann schriftlich, elektronisch oder mündlich (jedoch nicht telefonisch) gestellt werden. Er muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten.
Die Stadt Querfurt bittet darum, die Wahlscheinanträge mittels des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Briefwahlbüro zu stellen. Schriftliche Wahlscheinanträge sollten schnellstmöglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung versendet werden.
Ab dem 05. Februar 2025 wird das Briefwahlbüro im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Querfurt, Rathaus, Markt 1 unter den folgenden Öffnungszeiten für den Besucherverkehr zur Verfügung stehen:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025 08:00 – 15:00 Uhr
Die geänderten Öffnungszeiten gelten nur in der Zeit vom 05. Februar bis 21. Februar 2025.
Aufgrund der kurzfristigen gesetzlichen Terminkette zur Bundestagswahl und der damit einhergehenden späten Lieferung der Stimmzettel, können Briefwahlanträge erst in der sechsten Kalenderwoche 2025 bearbeitet werden.
Wer glaubhaft nachweisen kann, trotz seines Wahlscheinantrages bis zum Tag vor der Wahl (22. Februar 2025) noch keine Briefwahlunterlagen erhalten oder seine erhaltenen Briefwahlunterlagen verloren hat, kann sich an das Wahlbüro/Einwohnermeldeamt der Stadt Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1 wenden. Das Wahlbüro/Einwohnermeldeamt hat zu diesen Zwecken am Sonnabend, den 22. Februar 2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Die Deutsche Post weist zudem darauf hin, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen mindestens 3 Werktage vor dem Wahlsonntag an die Post übergeben werden sollten, damit diese pünktlich bei der Stadt Querfurt eingehen. Sie können Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen aber auch noch bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, 18:00 Uhr eigenständig in den Briefkasten der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1 einwerfen.
Beachten Sie bitte auch die noch folgenden Bekanntmachungen der Stadt Querfurt zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages.
Selle
Wahlbüro