Briefwahlunterlagen
Wer sich kurzfristig noch für die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 entscheidet, sollte schnellstmöglich, spätestens bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Querfurt, Rathaus, Markt 1 im Einwohnermeldeamt seine Briefwahlunterlagen beantragen. Da eine Zustellung in diesen Fällen nicht mehr rechtzeitig möglich ist, müssen Wahlberechtigte ihre Unterlagen bei der Stadt Querfurt abholen oder können die Briefwahl an Ort und Stelle nutzen. In besonderen Einzelfällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist eine Beantragung der Briefwahl noch - durch entsprechend Bevollmächtigte - am Wahltag bis 15.00 Uhr bei der Stadt Querfurt im Einwohnermeldeamt möglich.
Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Querfurt im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Der nicht zugegangene Wahlschein wird in diesen Fällen für ungültig erklärt.