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Beratungen und Beschlussfassungen aus der Stadtratssitzung vom 6. März

Beschluss über den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 des Stadt Querfurt-Abwasserbetriebes:
Der Stadtrat beschloss einstimmig, dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers sowie dem Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Saalekreis zu folgen und den Jahresabschluss des Stadt Querfurt – Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2023 festzustellen, der Betriebsleitung Entlastung zu erteilen sowie den festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 38.637,45 € auf neue Rechnung vorzutragen.


Beschluss über den Wirtschaftsplan 2025 sowie der mittelfristigen Planung bis 2028 des Stadt Querfurt-Abwasserbetriebes:
Der Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes ist mit 3.335.673 € an Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Erträge 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

2.068.000,00 €

Privatrechtliche Leistungsentgelte

76,00 €

Kostenerstattungen und Umlagen

428.675,00 €

Sonstige ordentliche Erträge

798.422,00

Aktivierte Eigenleistungen

40.000,00 €

 

3.335.673,00 €

 

Aufwendungen

 

Personalaufwendungen

467.100,00 € 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

1.020.900,00 €

Bilanzielle Abschreibungen

1.230.901,00 €

Zinsen und Finanzaufwendungen

292.794,00 €

Sonstige ordentliche Aufwendungen

323.978,00 €

 

3.335.673,00 €

 

Weiterhin plant der Abwasserbetrieb in 2025 Investitionen von rund 3.3 Mio Euro. Hierfür ist eine Kreditaufnahme von 1,2 Mio. Euro erforderlich. Vor allem in die weitere abwasserseitige Erschließung von Gatterstädt, die Erweiterung des Sammlers im Bereich Obhäuser Weg für Querfurt Nord und in den verbleibenden oberen Teil des Freimarktes soll investiert werden:

Baumaßnahmen

 

Druckleitung Karsdorf

105.000,00 €

Projekt Sanierung Druckleitung Querfurt Karsdorf

700.000,00 €

Erweiterung Bereich Obhäuser Weg (Querfurt Nord)

628.800,00 €

Oberer Teil Freimarkt

240.000,00 €

An der Geistpromenade

100.000,00 €

Planung/Vorbereitung Klärwerk Querfurt

70.000,00 €

Restausbau Querfurt

60.000,00 €

Gatterstädt Loderslebener Straße Schmutzwasserkanal

79.000,00 €

Gatterstädt Loderslebener Straße Regenwasserkanal

103.652,00 €

Gatterstädt Siedlerstraße, Dreiackerweg, Feldstraße Schmutzwasserkanal

407.263,00 €

Gatterstädt Siedlerstraße, Dreiackerweg, Feldstraße Regenwasserkanal

730.821,00 €

Um- und Ausbau Betriebsgebäude

50.000,00 €

Summe

3.274.536,00 €

 

Der Stadtrat votierte einstimmig für den Wirtschaftsplan 2025 des Stadt Querfurt - Abwasserbetriebes.

 

Beschluss der Haushaltssatzung 2025/2026 sowie zum Haushaltskonsolidierungskonzept und dem Beteiligungsbericht der Stadt Querfurt:
Nach gut sechs Jahren der Erholung der Stadtfinanzen und zuletzt der Entbindung zur Pflicht der Haushaltskonsolidierung, zeichnet sich im Doppelhaushalt 2025/2026 sowie in der mittelfristigen Planung wieder eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Stadt ab. Diese hängt mit deutlichen Steigerungen bei den Transferaufwendungen, die den Bereich der Kinderbetreuung und die Kreisumlage umfassen, Steigerungen bei den Personalkosten in Folge der neuerlichen Tarifverhandlung sowie geringeren Anteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer zusammen und können nicht durch Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen und höheren Schlüsselzuweisungen des Landes kompensiert werden. Dies zwingt die Stadt Querfurt wieder in die Haushaltskonsolidierung. Hierzu wurde dem Stadtrat ein entsprechendes Konzept vorgelegt. Dieses zielt durch verschiedene Einzelmaßnahmen insbesondere darauf ab, die Voraussetzungen für den Erhalt von Bedarfszuweisungen vom Land zu schaffen, um der sich andeutenden Verschlechterung der Liquiditätslage der Stadt entgegenzuwirken und weiter sämtliche Investitionen ab dem Jahr 2027 nochmals kritisch zu prüfen und sie z.T. unter die Bedingung einer entsprechend hohen Förderung zu stellen, um eine Überschuldung zu vermeiden, da der Großteil der geplanten Vorhaben nur durch eine Kreditaufnahme möglich sind.


Der Doppelhaushalt 2025/2026 stellt sich wie folgt dar:

 Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 1  Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 2  Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 3  Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 4 

Die Umsetzung der nachfolgenden Investitionen ist nur durch eine Neukreditaufnahme (Saldo aus Investitionstätigkeit) möglich, die es gem. Haushaltskonsolidierungskonzept ab 2027 deutlich zu senken gilt:

 Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 5 

Die wichtigsten geplanten Investitionen des Doppelhaushaltes nach Bereichen sind:

 

Brand- und Bevölkerungsschutz:

 Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 6 

Schulen:

 Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 7 

Spielplätze:

 Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 8 

Sportstätten:

 Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 9 

Stadtbad:

 Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 10 

Bau:

 Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 11  Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 12  Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 13  Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 14  Tabellen für Stadtanzeiger zum Haushalt 25-26 15 

 

Die AfD-Fraktion enthielt sich bei der Beschlussfassung zum Haushalt und stimmte gegen das Haushaltskonsolidierungskonzept, so dass die Beschlussvorlagen mehrheitlich angenommen wurden. Zwischenzeitlich wurde durch die Kommunalaufsichtsbehörde auch die Genehmigung für Haushalt und Konsolidierung erteilt, so dass die Verwaltung nun mit der Umsetzung der Projekte beginnen kann.


Beschluss der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Querfurt:
Als ein Bestandteil der Haushaltskonsolidierung wurden die Eintrittspreise des Stadtbades überprüft, nachdem sie seit 2018 stabil waren. Alle Fraktionen teilten in der vorausgegangenen Diskussion der Notwendigkeit der Anpassungen und begrüßten den moderaten Vorschlag der Verwaltung. Sowohl FDP als auch AfD brachten Änderungsvorschläge bei  Kinder- und Ermäßigtenkarten, die allerdings im Ausschuss für Finanzen jeweils keine Mehrheit fanden. Ein Konsens wurde schließlich im Hauptausschuss mit dem Vorschlag der Fraktion Die LINKE erzielt, die Jahreskarte für  Kinder unverändert bei 40 Euro zu belassen. Darauf aufbauend wurde die folgende neue Gebührenstruktur ab der Badesaison 2025 einstimmig durch den Stadtrat beschlossen:

 

alter Preis

neuer Preis

Erhöhung          zu 2024

Tageskarte Kind

1,50

2,00

0,50

Tageskarte Ermäßigt 

2,50

3,50

1,00

Tageskarte Erwachsene 

3,50

4,50

1,00

Zehnerkarte Kind

11,00

15,00

4,00

Zehnerkarte Ermäßigt

22,00

26,00

4,00

Zehnerkarte Erwachsene

33,00

37,00

4,00

Jahreskarte Kind

40,00

40,00

0,00

Jahreskarte Ermäßigt

70,00

90,00

20,00

Jahreskarte Erwachsene

100,00

130,00

30,00

Abendkarte Kind

0,50

1,00

0,50

Abendkarte Ermäßigt

1,50

2,00

0,50

Abendkarte Erwachsene 

2,00

2,50

0,50

Familienkarte 

8,00

9,00

1,00

pro Stadtbad

5,00

6,00

1,00

Schulklassen / Wandertage 

1,50

2,00

0,50

 

Beschluss über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Querfurt Nord“:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Querfurt Nord“ wurde durch den Stadtrat am 16.12.2021 beschlossen (Beschluss Nr. RA/54/2021). Planungsziel ist die Umsetzung der Projektskizze „Querfurt Nord“ (Beschluss RA/23/2021 vom 24.06.2021). Im Geltungsbereich sollen überwiegend gewerbliche Bauflächen und östlich der Thomas-Müntzer-Siedlung Wohnbauflächen festgesetzt werden. 


Um die entsprechenden Planungsziele, welche mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Querfurt Nord“ formuliert werden, planungsrechtlich sichern zu können, ist der Erlass einer Veränderungssperre für diesen Bereich erforderlich. Hierdurch können gegenläufige Fehlentwicklungen verhindert werden. Das wesentliche Instrument des Baugesetzbuches (BauGB) zur Sicherung der Planungsziele eines Bebauungsplanes ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB. 
 

Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung gemäß § 14 BauGB für den zukünftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen. Darüber hinaus dürfen erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 
 

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind im Wesentlichen die Errichtung, die [bauliche] Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Derartige Maßnahmen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder sofern sie Auswirkungen auf den Wert von Flurstücken (z.B. durch Belastung in Form von Abstandsflächen) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes entfalten, nach Erlass der Veränderungssperre unzulässig. 
 

Die Veränderungssperre hat Auswirkungen auf Vorhaben nach Erreichen der Rechtskraft der Veränderungssperre. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind und Vorhaben, von denen die Kommune nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt [§ 14 Abs. 3 BauGB]. 
 

Die Veränderungssperre wird von der Stadt Querfurt als Satzung beschlossen. Der Satzungstext wird im Wortlaut ortsüblich bekannt gemacht, sodass die Öffentlichkeit und die  betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die bestehenden Beschränkungen infolge der Veränderungssperre in Kenntnis gesetzt werden. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist im Regelfall auf zwei Jahre sowie ein zusätzliches Jahr begrenzt. Innerhalb dieser Frist ist die Stadt Querfurt gehalten, den zu sichernden Bebauungsplan zur Rechtskraft zu führen.
 

Der Stadtrat beschloss eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Querfurt Nord“ als Satzung. Die Anlagen zum räumlichen Geltungsbereich mit tabellarischer Übersicht der Flurstücke sowie zum Satzungstext sind Bestandteile des Beschlusses.
 

Wahl der Schiedspersonen der Stadt Querfurt:
Für das Amt des/der Vorsitzenden sowie stell. Vorsitzenden der Schiedsstelle Querfurt standen vier Kandidaten zur Verfügung. Die Kandidaten waren anwesend und stellten sich den Stadträten kurz vor. Der Stadtratsvorsitzende erklärte den Wahlablauf und benannte die Mitarbeiter der Verwaltung Frau Selle, Herrn Siebeck und Frau Dittmann als Mitglieder des Wahlvorstandes. Die Wahl wurde als geheime Wahl in einem Nebenraum durchgeführt. Jeweils im ersten Wahlgang wurde Frau Monika Lehrmann mit 21 Stimmen zur Vorsitzenden der Schiedsstelle Querfurt und Herr Tino Jammermann mit 17 Stimmen zum stellv. Vorsitzenden der Schiedsstelle Querfurt gewählt.


Die ausführlichen Unterlagen zu jeder Beschlussvorlage sind im Ratsinformationssystem zu finden.
 

Insbesondere mit der Entscheidung zum Haushalt, auch wenn die aktuellen Planzahlen nicht zufriedenstellend sind, wurden die Weichen für die wichtigen Investitionen in der Stadt und den Ortsteilen gestellt. Dennoch muss festgehalten werden, dass die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zur Konsolidierung der Stadtfinanzen noch verantwortungsvolle Entscheidungen für den Stadtrat mit sich bringen wird. Umso wichtiger ist es, dass allen Mandatsträgern die schwierige Situation bewusst ist, in welcher sich die Stadt Querfurt ebenso wie die Mehrheit der Kommunen in Sachsen-Anhalt befindet, und daher davon ausgegangen werden kann, dass gemeinsam im konstruktiven Dialog konsensuale Lösungen für die Verbesserung der Stadtfinanzen erarbeitet werden.
 




 

 

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