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Hinweis zur Grundsteuer bei Garagen und Gartenlauben auf fremdem Grund und Boden

Stadt Querfurt

Im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entfällt für sogenannte Grundstücke auf fremdem Grund und Boden die Steuerpflicht für die Eigentümer der Gebäude. 
Dieses betrifft hauptsächlich Garagen in Garagengemeinschaften bzw. Gartenlauben in Gartensparten.
Die Grundsteuer wird dann vom Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Garage oder Laube befindet, getragen.

Haben Sie der Stadt Querfurt ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt, müssen Sie nichts weiter veranlassen, da ab dem Jahr 2025 keine weitere separate Grundsteuerveranlagung für die oben genannten Gebäude erfolgt.
Sollten Sie bei Ihrer Hausbank einen Dauerauftrag für die Abbuchung der Grundsteuer eingerichtet haben, ist dieser zu kündigen.

Für Fragen zum Thema Grundsteuerfestsetzung stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 034771 60125 zur Verfügung.


Steueramt Stadt Querfurt
 

 

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