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Aktueller Stand zur Thematik der Stadtgaragen

Niederschmon

Die Stadt Querfurt plant die bestehenden Pachtverträge der städtischen Garagengrundstücke in Mietverträge umzuwandeln. Dieser Schritt dient dazu, Rechtsklarheit zu schaffen, eine Maßnahme der Haushaltskonsolidierung umzusetzen, die vorhandenen Strukturen zu ordnen und rechtswidriger Untervermietung entgegen zu wirken.


Daher wurden die bestehenden Pacht- bzw. Nutzungsverträge zum 31.12.2025 gekündigt und ein Mietangebot unterbreitet.
 

Als Ergänzung hierzu wurde in der Stadtratssitzung am 09.10.2025 beschlossen, die städtischen Garagengrundstücke den bisherigen Pächtern nicht nur zur Miete, sondern auch alternativ zum Kauf anzubieten. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, in den nächsten Ausschusssitzungen über das Für und Wider des Verkaufs von Garagengrundstücken vorzutragen und eine Beschlussvorlage zu einem möglichen Verkaufspreis der Garagengrundstücke als Grundlage für eine Kaufofferte an die bisherigen Grundstückspächter vorzulegen.
 

Demnach wird den Pächtern städtischer Garagengrundstücke durch die Verwaltung ein Kaufangebot für ihr bisheriges Pachtgrundstück unterbreitet, sobald sich der Stadtrat auf die Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich des Verkaufspreises, geeinigt hat. Eine Entscheidung hierzu ist noch in diesem Jahr vorgesehen. 
 

In der Folge wird sich der Stadtrat mit dem Verkauf in jedem Einzelfall in seinen Ausschüssen befassen. D.h. mit der Kaufofferte geht kein Anspruch auf den Kauf einher, weil dieser sorgfältig abgewogen werden muss. Eine Entscheidung, ob es tatsächlich zu einem Verkauf des jeweiligen Garagengrundstücks kommt, ist im ersten Quartal 2026 zu erwarten. Dies gilt auch für die Pächter, die bereits ein Kaufinteresse bekundet haben.
 

Vor dem Hintergrund, dass über mögliche Verkäufe nicht bis zum 31.12.2025 entschieden werden kann und um dem Stadtrat hierfür ausreichend Zeit einzuräumen, wurde am 24.10.2025 von den Fraktionen Freie Liste Querfurt, CDU, SPD, LINKE und FDP ein gemeinsamer Antrag eingebracht, die Pachtzeit der bestehenden Verträge bis zum 30.06.2026 zu verlängern. Dies wird insbesondere damit begründet, dem Wunsch zahlreicher Pächter Rechnung zu tragen. 
 

Über diesen Antrag wird der Stadtrat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr entscheiden. Sollte dieser angenommen werden, erhalten die Pächter noch in diesem Jahr ein entsprechendes Schreiben, innerhalb welchem die ausgesprochene Kündigung zum 31.12.2025 zurückgenommen und erst zum 30.06.2026 ausgesprochen wird. In diesem Schreiben wird ihnen auch das Angebot zum Kauf des jeweiligen Grundstücks unterbreitet. Dabei werden sie auf die entstehenden Nebenkosten, insbesondere hinsichtlich der Vermessung, hingewiesen.
 

Sollten Pächter ihr Garagengrundstück nicht kaufen, ihre Garage aber weiter in Form eines Mietverhältnisses nutzen wollen, können sie ihr Interesse daran, sofern nicht bereits geschehen, schon jetzt bei der Wohnungsbaugesellschaft mbH Querfurt unter 034771 5223 oder bekunden. Diese wird zukünftig die Verwaltung der Stadtgaragen übernehmen. Die monatliche Miete beträgt 25,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sobald der politische Entscheidungsprozess hinsichtlich der Verlängerung der Pachtzeit bis zum 30.06.2026 abgeschlossen ist, wird die Wohnungsbaugesellschaft den Nutzern den Entwurf eines Mietvertrages zusenden.
 

Garagennutzer, die einen Nutzungsvertrag besitzen, der vor dem 03.10.1990 abgeschlossen wurde, haben ggf. einen Entschädigungsanspruch. Auf diese wird die Verwaltung gesondert zugehen.
 

 

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