Eine lange Tagesordnung und wichtige Entscheidungen
Zu seiner vierten und letzten Sitzung in diesem Jahr kam der Querfurter Stadtrat am 18.12.2025 im Festsaal des Rathauses zusammen. Stadtratsvorsitzender Lothar Riese konnte bei 25 anwesenden Mitgliedern des Gremiums die Beschlussfähigkeit feststellen. Seitens der FDP-Fraktion gab es bezüglich der Tagesordnung einen Änderungsantrag. Dabei sollte der Beschluss zur Festlegung des Verkaufspreises für die Stadtgaragen, der nicht öffentlich behandelt werden sollte, im öffentlichen Teil beraten werden. Unter dem Hinweis durch den Stadtratsvorsitzenden, dass Grundstückangelegenheiten stets nicht öffentlich zu behandeln seien, wurde der Antrag der FDP-Fraktion mehrheitlich abgelehnt und die Tagesordnung schließlich, wie von der Verwaltung vorgelegt, beschlossen.
Bericht des Bürgermeisters:
Danach übergab er dem Bürgermeister das Wort. In seinem Bericht ging Andreas Nette auf die seit der letzten Sitzung stattgefundenen Termine und Veranstaltungen wie die Bürgerfahrt anlässlich 825 Jahre Stadtjubiläum Karlstadt, die Faschingseröffnung des Querfurter Carnevalsvereins, die Wahl des Stadtwehrleiters, seiner Stellvertreter sowie der Stadtjugendwartin und deren Stellvertreter, die Gedenkveranstaltung anlässlich des 100. Geburtstages von Hans-Otto Hahn durch den Altertums- und Verkehrsverein, den Nikolauspokal im Volleyball, den Thaldorfer Adventsmarkt sowie die Übergabe von Fördermitteln für den Gartenpavillon Vitzenburg und der T-Shirts für die Kinder- und Jugendfeuerwehren der Stadt Querfurt durch die LEADER-Aktionsgruppe ein. Im Anschluss daran folgte ein kurzer Jahresrückblick.
Zunächst berichtete Andreas Nette über die Stadtratsarbeit. Der Stadtrat und seine Ausschüsse waren stets beschlussfähig. Sofern Mitglieder verhindert waren, wurden in den meisten Fällen Vertretungen durch die Fraktionen organisiert. Insgesamt wurden 52 Beschlussvorlagen in 13 Ausschusssitzungen (inkl. Betriebsausschuss des Abwasserbetriebes) und in vier Stadtratssitzungen behandelt und beschlossen. Dabei wurde in Oberschmon und Weißenschirmbach sowie in Lodersleben, Gatterstädt, Ziegelroda und in der Feuerwehr Querfurt getagt.
Die wichtigsten Beschlüsse betrafen folgende Sachverhalte:
- Doppelhaushalt 2025/2026
- Haushaltskonsolidierung
- Jahresabschluss 2023
- Jahresabschluss 2023 und Wirtschaftsplan 2025 des Abwasserbetriebes
- Hebesatzsatzung ab 2026
- Eintrittsgebühren des Querfurter Stadtbades
- Videoüberwachung des Burgspielplatzes
- Stadtgaragen
- Abwassergebühren
- Beteiligung am Programm Sportmilliarde
- verschiedene Bauleitplanungen (Solarpark Gatterstädt, Flächennutzungsplan, Einkaufszentrum Vor dem Nebraer Tor – Aldi)
Zu den wichtigsten Terminen im Jahr 2025 zählte das Prinzentreffen der sachsen- anhaltinischen Prinzenpaare in Querfurt, das Gedenken anlässlich 80 Jahren Bombenabwurf auf Querfurt, die Übergabe des TLF 3000 für die Feuerwehr Oberschmon, die Einweihung des Mobilfunkmastes in Landgrafroda, das Jugendcamp zwischen Jugendlichen aus Giżycko und Querfurt, der Besuch des Ministerpräsidenten am Burgstadtgymnasiums sowie des Umweltministers in Ziegelroda, Landgrafroda und Querfurt, 30 Jahre 24-Stunden-Schwimmen oder 90 Jahre Denkmal am Braunsbrunnen. Großen Zuspruchs erfreuten sich außerdem das Frühlingsfest am 1. Mai, das Weinbergfest und auch der Bauernmarkt.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff besuchte mit seiner Frau das Burgstadtgymnasium.
Erwähnung fanden zudem die Aufrebung des städtischen Weinberges in Kooperation mit dem Geo-Naturpark-Saale-Unstrut-Triasland, die Einweihung des neuen Spielplatzes in Leimbach sowie des Burgspielplatzes in Querfurt, die Baumpflanzchallenge, bei der über 40 Bäume durch die Feuerwehren und Vereine gepflanzt wurden sowie die diesjährige Stadtbadsaison. In diesem Jahr wurden 29.225 Besucher gezählt und 64.592,50 € Einnahmen aus Eintrittsgeldern erzielt.
Das Jugendcamp im August wurde bereits zum dritten Mal zwischen den Städten Giżycko und Querfurt durchgeführt.
Die Bürgerfahrt nach Karlstadt war ein Meilenstein in der Vertiefung der Städtepartnerschaft.
Der städtische Weinberg wurde auf rund 1,5 ha aufgerebt. Eine erste Weinlese ist für das Jahr 2028 zu erwarten. Angebaut werden die pilzresistenten Sorten Pinotin und Sauvignier Gris.
Der Burgspielplatz war 2025 das neue Highlight für die Kinder der Stadt.
Baumaßnahmen:
Die Baumaßnahmen für die Zisternen bzw. Löschwasserbehälter in Vitzenburg, Grockstädt, Zingst und am Finkenweg in Ziegelroda konnten ebenso wie die Teichsanierungen in Landgrafroda und Ziegelroda abgeschlossen werden. Beim Teichprojekt in Querfurt sind noch Nacharbeiten erforderlich.
Die neuen Löschwasserbehälter bzw. Zisternen stellen zukünftig die Löschwassergrundsicherung in Zingst, Vitzenburg, Grockstädt und Ziegelroda sicher.
Prof. Dr. Armin Willingmann machte sich als Umweltminister ein eigenes Bild über den erfolgreichen Abschluss der durch sein Ministerium geförderten Teichprojekte.
Im Rahmen der Flurbereinigung Weißenschirmbach wurden die Zuwegung zum Friedhof sowie der Bergweg in Grockstädt und der obere Teil des Ronneburger Weges in Vitzenburg umfassend saniert. Mit Mitteln aus der LEADER-Förderung wurden die Maßnahmen Stützmauer Lodersleben sowie Gehweganlagen Neue Straße Vitzenburg umgesetzt. Seit August laufen die Arbeiten für den 2. Bauabschnitt Teil B des Freimarktes im Bereich der Grünen Straße.
Die Sanierung der Stützmauer in der Straße des Friedens in Lodersleben wurde mit 200.000 € aus EU-Mitteln unterstützt.
Nach erfolgter Ausschreibung wird in 2026 mit den Arbeiten für Gatterstädt Nord, den Fliederweg, die Buswendeschleife in Weißenschirmbach und die Turnhalle Schmon begonnen.
Zu den beantragten Förderungen beim ALFF Süd, dem Landesverwaltungsamt und der IB für die Turnhallen Lodersleben und Ziegelroda, die Loderslebener Straße in Gatterstädt, die Maßnahmen im Stadtbad Querfurt, die Treppe in Oberschmon gibt es keinen neuen Sachstand. Der Fördermittelbescheid für den Ausbau des Teilstücks des Himmelsscheibenradweges Ziegelrodaer Straße in Leimbach ging am 17.12. ein. Allerdings beläuft sich die Förderquote des Projektes lediglich auf 60%. Die Verwaltung ging davon aus, dass eine 80%ige Förderung zugebilligt werde, so dass zusätzliche Haushaltsmittel zur Deckung der Finanzierung herangezogen werden müssen.
Die Fördermittel aus dem Programm Lebendige Zentren für das Programmjahr 2025 wurden in Höhe von rund 616.000 € bewilligt. Damit sollen die südliche Friedhofsmauer und die Außentreppe des Rathauses saniert sowie der 1. Bauabschnitt (BA) des Rossplatzes und Restarbeiten im Bereich des Südtores der Maßnahme Wege und Plätze auf Burg Querfurt umgesetzt werden.
Neu beantragt werden sollen, vorbehaltlich der Zustimmung durch die LEADER Aktionsgruppe, die Projekte 1. BA Lindenplatz Oberschmon, 2. BA Schlossstraße Kleineichstädt, Parkstraße Lodersleben und Gehweganlagen Zingst sowie über den Bund, vorbehaltlich der Empfehlung durch den Haushaltsausschuss des Bundes, der Neubau der Turnhalle Lodersleben und weitere Mittel für die Maßnahmen für die Burg und die Altstadt aus dem Programm Lebendige Zentren für das Programmjahr 2027 sowie für die Erweiterung des Feuerwehrhauses Spielberg, die Sanierung des Feuerwehrhauses Weißenschirmbach und die Zisterne Spielberg.
| Fördervorhaben | geschätzte Gesamtkosten | beantragte Zuwendung |
| 1. BA Lindenplatz Oberschmon | 300.000,00 € | 100.000,00 € |
| 2. BA Schlossstraße Kleineichstädt | 315.000,00 € | 100.000,00 € |
| Parkstraße Lodersleben | 300.000,00 € | 100.000,00 € |
| Gehweganlagen Zingst | 150.000,00 € | 100.000,00 € |
| Ersatzneubau Turnhalle Lodersleben | 3.062.000,00 € | 2.296.500,00 € |
| Erweiterung Feuerwehrhaus Spielberg | 300.000,00 € | 150.000,00 € |
| Sanierung Feuerwehr Weißenschirmbach | 400.000,00 € | 150.000,00 € |
| Zisterne Spielberg | 150.000,00 € | 75.000,00 € |
| Lebendige Zentren PJ 2027 | 1.805.000,00 € | 1.444.000,00 € |
| Merseburger Straße | 3.080.000,00 € | 2.530.000,00 € |
| Summe | 9.862.000,00 € | 7.045.500,00 € |
Zur Vorbereitung der Beantragung von Fördermitteln wird die Planung für die Merseburger Straße entsprechend finalisiert und für die Neugestaltung des Kreisverkehres Vor dem Nebraer Tor und den straßenbegleitenden Radweg hinauf zum Hochbehälter konkretisiert.
Klärwerk Querfurt:
Die Förderung i.H.v. 420.000 € für die Planungsleistung bis Leistungsphase 4 über die Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes wurde mit Bescheid vom 10.10.2025 bewilligt. Zunächst soll bis Leistungsphase 2 ausgeschrieben und beauftragt werden.
Das Planungsvorhaben „Kläranlage Querfurt“ wurde dem Umweltamt des Landkreises angezeigt. Die Planung soll dabei auf Basis der 2018 von der unteren Wasserbehörde vorgegebenen Überwachungswerte vorgenommen werden. Der Eingang wurde bestätigt und weitere Unterlagen abgefordert. Diese wurden bis Ende Januar zugearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit durch das Umweltamt vorgenommen wird.
Nach Abschluss dieser Vorprüfungen und der weiteren Planungen wird auf Grundlage dessen eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Dies ist für Anfang kommenden Jahres zu erwarten. Sollte sich der Stadtrat für die Fortführung des Projektes entscheiden, werden die Planungen finalisiert und die Baugenehmigung beantragt. Die eigentliche Umsetzung des Vorhabens ist für die Jahre 2029/2030 realistisch.
Breitbandausbau:
Der Eigenausbau der enviaTel in der Kernstadt Querfurt läuft und ist zu 50 % abgeschlossen. Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme ist für Ende 2026 geplant. Die enviaTEL investiert hierfür rund 18 Mio. Euro in die Glasfaserinfrastruktur.
Der geförderte Ausbau der Telekom in den Ortschaften Gatterstädt, Vitzenburg und Grockstädt bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen soll Anfang kommenden Jahres beginnen. Insgesamt werden mit Hilfe der Bundesförderung sowie mit Landesmitteln i.H.v. 2,2 Mio. € 628 Haushalte mit gigabitfähigem Internet versorgt.
Nach Abschluss beider Maßnahmen haben 77 % der Haushalte in der Kernstadt und den Ortsteilen einen Glasfaseranschluss. Der Durchschnitt des Saalekreises liegt bei 71,81 %.
Handlungsbedarf besteht weiterhin in Lodersleben (überwiegend derzeit VDSL 50-100 Mbit/s), Weißenschirmbach (überwiegend derzeit VDSL 50-250 Mbit/s), Schmon (überwiegend derzeit VDSL 50-250 Mbit/s) und Leimbach (überwiegend derzeit VDSL 175-250 Mbit/s). Der Landkreis beabsichtigt, im Jahr 2026 weitere Fördermittel zu beantragen, um dort ebenfalls FTTH- Breitbandverbindungen zu realisieren.
Einkaufszentrum (ehm. REAL):
Der Verkauf des Objektes an die van Mark Unternehmensgruppe wurde mittlerweile vollzogen. Der Baubeginn für die Revitalisierung ist für 2026 vorgesehen.
Burgring 2 (ehm. Kreisverwaltung):
Der noch offene Grundstückstausch zwischen der Stadt und dem neuen Eigentümer ist erfolgt. Weiterhin hat er die mit dem Grundstück verbundenen offenen Forderungen gegenüber der Stadt beglichen. Die Planungen für das Objekt laufen. Nach jetzigem Stand soll, vorbehaltlich der Baugenehmigung, noch in 2026 mit dem ersten Bauabschnitt begonnen werden. Es ist vorgesehen, Wohnungen im Objekt zu schaffen.
Feuerwehreinsatzstatistik:
Die Querfurter Feuerwehren wurden im Jahr 2025 zu 165 Ereignissen alarmiert. Dabei wurden 2.965 Einsatzstunden (ohne Ausbildungs- und Übungsdienst) geleistet. Den Schwerpunkt bildete dabei die technische Hilfeleistung und die Brandbekämpfung.
Die wichtigste Beschaffung in diesem Jahr war das neue TLF 3000 für die Feuerwehr Oberschmon.
Zu den wichtigsten Ereignissen im Jahr 2025 gehörten der Wohnungsbrand im Buchenweg, der Großbrand in Steigra, der Feldbrand in Oberschmon und verschiedene Ereignisse auf der A38.
Entwicklung der Einwohnerzahlen:
Im Vergleich zu den letzten Jahren war die Einwohnerzahl in 2025 stark rückläufig. Sie sank um 138 Einwohner mit Hauptwohnsitz und liegt nun, ausgehend von den Zahlen des Einwohnermeldeamtes, bei 10.366. Erstmals seit 2009 ist der Wanderungssaldo negativ (-24). Nach wie vor ist die deutliche Differenz zwischen Geburten (42) und Sterbefällen (156) ursächlich für die anhaltend sinkende Einwohnerzahl.
Stadtfinanzen:
Im Jahr 2025 wurden zum Stichtag 17.12.2025 Investitionen i.H.v. rund 2,32 Millionen Euro verbucht. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Infrastruktur mit 1,46 Mio. und dem Brand- und Bevölkerungsschutz mit 621.000 €. Die Investitionen sind mit rund 1,5 Millionen Euro aus verschiedenen Förderinstrumenten finanziert worden.
Zum Stichtag beträgt die Inanspruchnahme des Kassenkredites 2,983 Mio. Euro. Zwei Millionen Euro davon stammen aus dem Liquiditätsverbund mit dem Abwasserbetrieb. Die Aufnahme von Investitionskrediten i.H.v. rund 1,2 Millionen Euro steht noch aus. Die Kämmerei prüft derzeit, welche Maßnahmen aus 2025 über das Sondervermögen finanziert werden können, um die Höhe an zusätzlichen Verbindlichkeiten zu senken.
Insgesamt erhält die Stadt Querfurt aus dem Sondervermögen rund 4,2 Millionen Euro. Diese sind innerhalb von 12 Jahren schwerpunktmäßig in Infrastruktur, Brand- und Bevölkerungsschutz sowie Bildung zu investieren. Für die Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen wird im ersten Quartal für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 durch die Verwaltung ein Beschluss eingebracht. Die weitere Verwendung wird Maßnahme bezogen in den Haushaltsplanungen dargestellt. Das Ziel ist es, mittelfristig im Sinne der beschlossenen Haushaltskonsolidierung, keine oder nur sehr geringe neue Investitionskredite aufzunehmen.
Angesicht des hohen Liquiditätskredits und der sich weiter verschlechternden Liquiditätslage ist die Umsetzung der Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung in Vorbereitung der Beantragung von Bedarfszuweisungen unumgänglich. In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass das Land die von der Stadtverwaltung Querfurt eingebrachten Hinweise in die Verwaltungsvorschriften für den Erhalt von Bedarfszuweisungen aufgenommen hat. Dies versetzt die Stadt Querfurt in die Lage, entsprechende Mittel wieder ab dem Jahr 2027 zu beantragen.
Nach dem ausführlichen Bericht des Bürgermeisters folgten die Entscheidungen über die Beschlussvorlagen.
Beschlussfassungen:
Antrag auf Verlängerung der Pachtzeit für städtische Garagengrundstücke bis 30.06.2026
Die Fraktionen Freie Liste Querfurt, CDU, SPD, LINKE und FDP beantragten die Verlängerung der Pachtzeit für die Pächter städtischer Garagengrundstücke bis zum 30.06.2026.
Hierdurch würde sich ein zeitlicher Aufschub für den Meinungsbildungsprozess der Mitglieder der städtischen Vertretung ergeben, der es weiterhin ermögliche, Verkäufe von Garagengrundstücken gemäß der am 09.10.2025 herbeigeführten Beschlusslage zu realisieren. Weiterhin stünde dies auch nicht der entsprechenden Konsolidierungsmaßnahme entgegen. Insbesondere trage diese Verfahrensweise dem Wunsch zahlreicher Pächter Rechnung.
Der Stadtrat beschloss daher einstimmig, die den Pächtern der städtischen Garagengrundstücke durch die Stadt ausgesprochenen Kündigungen ihrer Pachtverträge zum 31.12.2025 auf den 30.06.2026 zu verschieben und damit die Pachtzeit um ein halbes Jahr zu verlängern.
Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2026
In der Sitzung des Stadtrates am 19.12.2024 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer lediglich für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Dies erfolgte unter der Maßgabe, die Grundsteuerhebesätze im Jahr 2025 erneut zu überprüfen, da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht alle Messbetragsbescheide des Finanzamtes vorlagen sowie nochmals über die Möglichkeit der Erhebung differenzierter Hebesätze zu beraten.
Schließlich verständigte man sich bereits im ersten Halbjahr im Finanz- sowie im Hauptausschuss darauf, weiterhin bei einem einheitlichen Hebesatz zu bleiben.
Nach wiederholter Überprüfung im Messbetragsaufkommen der Grundsteuer kann zum Jahresende festgestellt werden, dass mit Mindererträgen von rund 40.000 € zu rechnen ist. Da diese allerdings mit Mehrerträgen aus der Gewerbesteuer kompensiert werden können, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, keine Anpassung der Hebesätze vorzunehmen.
Die FDP-Fraktion äußerte ihre Unzufriedenheit mit der Beratungsweise zur Grundsteuer und bekräftigte ihre Position für differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke sowie gewerblich oder sonstig genutzte Grundstücke.
Schließlich beschloss der Stadtrat mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen von der FDP-Fraktion, die Realsteuerhebesätze unverändert für die Grundsteuer A bei 534 v.H., für die Grundsteuer B bei 554 v.H. sowie für die Gewerbesteuer bei 360 v.H. zu belassen.
Beschluss der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Querfurt über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) in der derzeit gültigen Fassung bildet die zentrale Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehren im Land Sachsen-Anhalt.
§ 22 BrSchG regelt den Kostenersatz und die Möglichkeit zur Gebührenerhebung. Für bestimmte Leistungen der Feuerwehr, insbesondere über die gesetzlich vorgegebenen Pflichtaufgaben hinausgehende Einsätze (z.B. Fehlalarm, Gefahrguteinsätze, Dienstleistungen auf Anordnung) können Kosten ersetzt bzw. Gebühren erhoben werden.
Die Abrechnung eines kostenpflichtigen Einsatzes der Feuerwehr erfordert stets eine wirksame Feuerwehrgebührensatzung. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass eine methodisch korrekte Kalkulation der Gebühren und Kostensätze erfolgt ist.
Die bisher gültige „Satzung der Stadt Querfurt über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben“ wurde am 8. April 2021 beschlossen und ist seit 23. April 2021 in Kraft gesetzt. Berechnungsgrundlage dieser Kalkulation waren die Jahre 2016, 2017 und 2018.
Die Neukalkulation erfolgte für den Zeitraum 2026 – 2028 und basiert auf den Erträgen, Aufwendungen sowie Einsatzzahlen der Jahre 2022, 2023 und 2024 unter Berücksichtigung prognostizierter durchschnittlicher Personalkosten für die Jahre 2026 – 2028 lt. Haushaltsplanung sowie unter Berücksichtigung der Nachkalkulation, ebenfalls für die Jahre 2022 – 2024. Ebenso wurden durch Neuanschaffung bzw. Versteigerung Veränderungen bei der Fahrzeugflotte berücksichtigt.
Der Stadtrat beschloss einstimmig die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Querfurt über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben.
Beschluss der 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Querfurt
Laut § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 29.05.2019 (GVBl. LSA S. 116) in der derzeit gültigen Fassung kann ehrenamtlich tätigen Mitgliedern einer Freiwilligen Feuerwehr eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale gewährt werden. Einem Stellvertreter der Funktionen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (Gemeindewehrleiter oder Stadtwehrleiter), dem in seiner Funktion eine Führungsaufgabe dauerhaft mit einem eigenen Aufgabenbereich zugewiesen ist, kann eine Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale bis zu 75 v.H. des Höchstbetrages des Vertretenen gewährt werden.
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 die 1. Änderungssatzung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Querfurt beschlossen. § 1 Abs. 4 Satz 2 der Satzung besagt, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Querfurt dem Bürgermeister der Stadt Querfurt untersteht und er sich zur Leitung der Freiwilligen Feuerwehr eines Stadtwehrleiters und drei Stellvertretern bedient. Die Stellvertreter werden nach § 3 Abs. 1 dieser Satzung als Verantwortliche für
- 1. Stellvertreter - Personalangelegenheiten
- 2. Stellvertreter - Technik
- 3. Stellvertreter - EDV/Alarmierung/Funk
berufen.
Den drei berufenen Stellvertretern des Stadtwehrleiters soll eine Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale in Höhe von je 150 € gewährt werden.
Um die Zahlung dieser Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Stadtwehrleiters zu ermöglichen, beschloss der Stadtrat die 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Querfurt.
Beschluss über die 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Querfurt (Gebührensatzung) sowie über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Querfurt (dezentrale Gebührensatzung)
Der derzeitige Kalkulationszeitraum (2023 - 2025) endete am 31.12.2025, so dass eine Neukalkulation für den Zeitraum 2026 - 2028 erforderlich wurde.
Aufgrund von insbesondere geringeren Kosten bei der Instandhaltung sowie den Betrieb der Abwasseranlagen, ist die im letzten Kalkulationszeitraum erwirtschaftete Gebührenrücklage ausreichend, um sowohl die Mengengebühr als auch Grundgebühr stabil zu halten.
Entsprechend der Kalkulation wird die neue Gebühr wie folgt festgesetzt und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Querfurt (Gebührensatzung) geändert:
Die Gebühren zur dezentralen Entsorgung, also für Fäkalschlamm aus Sammelgruben oder Kleinkläranlagen wurde zuletzt im Jahr 2019 festgesetzt. Die Dienstleistung hierfür wurde daher erneut ausgeschrieben und an den wirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben. Aufgrund von zwischenzeitlichen Kostensteigerungen in allen Bereichen müssen die Gebührensätze angepasst werden und belaufen sich nun auf 32,67 €/m³ für entnommen Fäkalschlamm aus Sammelgruben, 32,67 €/m³ aus Kleinkläranlagen und 101,15 €/m³ für Fäkalschlamm aus Sammelgruben in Kleingartenanlagen.
| Kalkulationszeitraum 2023 - 2025 | Kalkulationszeitraum 2026 - 2028 | |||
| Entsorgungsart | Mengengebühr | monatliche Grundgebühr | Mengengebühr | monatliche Grundgebühr |
Vollanschluss | 3,75 €/m³ | 16,00 €/WE | 3,75 €/m³ | 16,00 €/WE |
| Teilanschluss | 1,49 €/m³ | 16,00 €/WE | 1,50 €/m³ | 16,00 €/WE |
Der Stadtrat der Stadt Querfurt sprach sich einstimmig sowohl für die 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Querfurt (Gebührensatzung) als auch für die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Querfurt (dezentrale Gebührensatzung) aus.
Berufung der Gemeindewahlleiterin und ihres Stellvertreters für die Kommunalwahlen der laufenden Wahlperiode 2024 – 2029 mit sofortiger Wirkung
Als Wahltermin für die Landratswahl hat der Kreistag des Landkreises Saalekreis in seiner Sitzung am 10.09.2025 mit Beschlussnummer 89-11/25 den 07.06.2026 bestimmt. Eine notwendige Stichwahl findet am 28.06.2026 statt.
Soweit eine Berufung des Gemeindewahlleiters nur für die Kommunalwahl im Juni 2024 erfolgte, muss nun eine weitere Berufung des Gemeindewahlleiters für die Landratswahl (Kommunalwahl) erfolgen, da für diese Wahl bislang nur der Hauptverwaltungsbeamte und sein Vertreter gemäß § 9 Abs. 1 KWG LSA zuständig sind. Die Berufung eines vom Bürgermeister abweichenden Gemeindewahlleiters kann nunmehr aber mit der allgemeinen Formulierung über die Berufung für Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2024 - 2029 erfolgen. Die allgemeine Formulierung hat den Vorteil, dass der Gemeindewahlleiter auch im Falle notwendiger Ergänzungswahlen für Ortschaftsräte innerhalb der benannten Wahlperiode zuständig und keine erneute Berufung erforderlich wäre. Er würde auch das Thema Nachrücker in den Stadt-/Ortschaftsrat behandeln können.
Es wurden seitens der Verwaltung zur Gemeindewahlleiterin Frau Carmen Selle und als ihr Stellvertreter Herr Paul Siebeck vorgeschlagen.
Der Stadtrat folgte den Vorschlägen und berief einstimmig mit sofortiger Wirkung Frau Carmen Selle zur Gemeindewahlleiterin und Paul Siebeck als ihren Stellvertreter für die Kommunalwahlen der laufenden Wahlperiode 2024 – 2029.
Billigungsbeschluss / Auslegungsbeschluss für den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Querfurt Nord“
Im Norden der Kernstadt von Querfurt befinden sich industrielle und gewerbliche Bestandsnutzungen in sehr gut angebundener Lage. Im Laufe der letzten Jahre waren zunehmend Nachfragen nach neuen Gewerbeflächen bei der Stadt Querfurt zu verzeichnen. Bisher konnten diese Anfragen nicht bedient werden, da im gesamten Stadtgebiet keine entsprechenden Flächenpotenziale vorhanden waren.
Der Vorentwurf für die Bauleitplanung „Querfurt Nord“ ist derzeit öffentlich ausgelegt und an die weiteren Träger öffentlicher Belange versandt worden.
Daher beantragte die Stadt Querfurt Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz, die ihr zur Entwicklung von „Querfurt Nord“ i.H.v. 20,6 Millionen Euro bewilligt worden. Die Zielstellung ist es, bestehende Unternehmen an deren Standort zu sichern und darüber hinaus Raum für Neuansiedlungen in bereits vorerschlossener Lage (äußere Erschließung) zur Verfügung zu stellen.
Eine wichtige Komponente, neben dem Grunderwerb, verschiedensten Gutachten, Planung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, zur Umsetzung dieses Projektes ist dabei die Schaffung des Baurechtes. Hierfür ist eine Bauleitplanung vorzulegen.
Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Querfurt Nord“ wurde durch den Stadtrat der Stadt Querfurt am 16.12.2021 (Beschluss Nr. RA/54/2021) gefasst.
Der nun vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans „Querfurt Nord“ soll durch den Beschluss über dessen Billigung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit bestimmt werden, um die Planunterlagen weiter qualifizieren zu können.
Eine Diskussion löste der im westlichen Bereich vorgesehene Kreisverkehr aus. Seitens des Planers wurde dargestellt, dass sich dessen Notwendigkeit aufgrund der durch das Land vorgesehenen perspektivischen Radwegeanbindung aus Richtung Westen ergeben würde. Die FDP-Fraktion sprach sich gegen den vorliegenden Vorentwurf aus. Da sie die Begründung des anwesenden Planers nicht nachvollziehen konnte und somit keine Notwendigkeit für den im westlichen Bereich des Verfahrensgebietes vorgesehen Kreisverkehrs sah.
Damit beschloss der Stadtrat mehrheitlich die Billigung der Fassung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Querfurt Nord“ und bestimmte diesen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Vor dem Nebraer Tor“ der Stadt Querfurt (Neubau Aldi Markt)
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat gemäß § 2 (1) BauGB in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vor dem Nebraer Tor“ beschlossen. Im März 2024 wurde hierzu ein Vorentwurf vorgelegt, anhand dessen sowohl die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt als auch die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Äußerung auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der durchzuführenden Umweltprüfung gebeten wurden (§ 4 (1) BauGB). Die im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden abgewogen und das Ergebnis in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Stand März 2025) eingearbeitet. Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 diesen Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt sowie den Bürgermeister bzw. die Stadtverwaltung beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB einzuholen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 23. Juni 2025 bis zum 01. August 2025 veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt worden; zugleich sind mit Anschreiben vom 20. Juni 2025 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die in diesem Rahmen vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind geprüft und abgewogen worden.
In ähnlicher Form entsteht in den kommenden Monaten der neue Aldi Markt Vor dem Nebraer Tor.
Aufgrund der in o.g. Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Hinweise wurde der Bebauungsplan nach den Verfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durch geringfügige, die Grundzüge der Planung nicht berührende Änderungen angepasst (vgl. Planfassung August 2025). Gemäß § 4a (3) BauGB wurden die hiervon berührten Behörden des Landkreises Saalekreis sowie der Vorhabenträger als betroffene Öffentlichkeit im Rahmen einer Beratung am 02. September 2025 über die nachträglichen Anpassungen informiert bzw. in Kenntnis gesetzt; es wurden keine weiteren Anregungen geäußert.
Da im Ergebnis der Abwägung sowie der nachträglichen Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB kein weiterer Änderungsbedarf besteht, kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vor dem Nebraer Tor“ nunmehr gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist für den als Satzung beschlossenen Entwurf, die Genehmigung gemäß § 10 (2) BauGB beim Landkreis Saalekreis zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 (3) BauGB i.V.m. § 9 KVG LSA amtlich bekanntzumachen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig:
Gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vor dem Nebraer Tor“ der Stadt Querfurt in der vorliegenden Planfassung (August 2025), bestehend aus der Planzeichnung (M 1: 1.000) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung.
Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vor dem Nebraer Tor“ der Stadt Querfurt mit Umweltbericht in der Fassung von August 2025 zu billigen.
Den Bürgermeister zu beauftragen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vor dem Nebraer Tor“ der Stadt Querfurt bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Saalekreis zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung der Satzung ist gemäß § 9 KVG LSA ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Vor dem Nebraer Tor“ der Stadt Querfurt mit Begründung und Umweltbericht während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Vorhabenträger wird nun die Baugenehmigung beim Landkreis beantragen. Es ist davon auszugehen, dass mit den Arbeiten für den neuen Aldi Markt noch im ersten Halbjahr dieses Jahres begonnen wird.
Beteiligung am Programm „Sportmilliarde“ des Bundes zum Ersatzneubau der Turnhalle Lodersleben
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren. Dabei steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards (Effizienzgebäudestufe 85) erfüllen müssen.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens, welches seit 10.11.2025 eröffnet ist, durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 einreichen. In diesem Zusammenhang ist auch ein Beschluss der Vertretung zur Beteiligung am Programm „Sportmilliarde“ erforderlich. Der Bundesanteil des jeweiligen Projektes muss mindestens 250.000 € betragen. Die Förderung ist zunächst auf 45 % der Gesamtinvestition begrenzt. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der kommunale Eigenanteil reduziert sich damit entsprechend auf 25 Prozent. Die Haushaltsnotlage ist von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu bestätigen.
Die Turnhalle Lodersleben wurde als Typ-Erfurt-Bau im Zusammenhang mit dem 2014 abgerissenen Schulgebäude errichtet. Sie ist einer der zentralen Treffpunkte für die Bürgerinnen und Bürger im Ort. Der Loderslebener Sportverein ist einer der Hauptnutzer der Turnhalle. Er hat 160 Mitglieder im Alter von drei bis 85 Jahren und bietet u.a. Kindersport, Volleyball, Tanz und Tischtennis. Darüber hinaus wird die Turnhalle auch von Vereinen umliegender Ortsteile genutzt, so dass sie eine zentrale Funktion für den Freizeitsport in der Stadt Querfurt einnimmt.
Perspektivisch ist auch eine Nutzung durch die in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Tagespflegeeinrichtung geplant. Weiterhin ist die Turnhalle eine wichtige Komponente im Katastrophenschutz als KAT-Leuchtturm und Wärmeinsel.
Im Jahr 2012 wurde die alte Ölheizung durch eine moderne Gasheizung ersetzt. Da sich die Stadt Querfurt in der Haushaltskonsolidierung und damit in einer Haushaltsnotlage befindet, ist die Verwaltung bemüht, Fördermittel für die weitere Sanierung dieses Objektes zu aktivieren. So wurden im Jahr 2024 Fenster und Türen durch Hinzuziehung von Fördermitteln erneuert. Weiterhin sind Fördermittel zur Sanierung des Umkleide- und Sanitärbereiches beantragt. Die entsprechende Bewilligung hierfür steht noch aus.
Durch die Bundesmittel aus der „Sportmilliarde“ soll ein Ersatzneubau der Turnhalle realisiert werden. Die Investitionskosten hierfür, einschließlich der notwendigen Planungsleistungen, wurden vom Büro Basler und Hoffmann aus Halle ermittelt und werden auf 3.062.000 € beziffert. Somit ergibt sich ein Eigenanteil für die Stadt von 765.500 € (25%). Die Maßnahme soll im Haushalt 2027/2028 geplant und in den entsprechenden Jahresscheiben umgesetzt werden.
Nach dem Konzept des Büros Basler & Hoffmann könnte die neue Turnhalle in dieser Form gestaltet werden. Voraussetzung ist eine Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus der „Sportmilliarde“.
Durch das Büro wurde auch die vollständige Sanierung der vorhandenen Halle betrachtet. Die Sanierungskosten hierfür belaufen sich auf 3.369.000 €. Hinzu kommen dabei planerische Einschränkungen durch den Bestand sowie die unbekannte Qualität der Tragwerke. Daher ist ein Neubau der Sanierung vorzuziehen.
Das Ziel des Projektes ist es, eine zukunftsfähige öffentliche Einrichtung für den Breitensport in Lodersleben und für die umliegenden Ortschaften zu schaffen. Durch die energetischen Maßnahmen werden im Vergleich zum bestehenden Gebäude Bewirtschaftungskosten im Sinne der Haushalskonsolidierung der Stadt Querfurt eingespart und CO2- Emissionen reduziert.
Der Stadtrat beschloss einstimmig die Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Sportmilliarde) zum Ersatzneubau der Turnhalle Lodersleben.
Genehmigung der Annahme einer Zuwendung gem. § 99 Abs. 6 KVG LSA
Mit Schreiben vom 15.09.2025 (Anlage) teilte die Kinderoase für Groß und Klein Vitzenburg gGmbH mit, dass das Vermögen, das nach Auflösung der Körperschaft die Kapitaleinlagen der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, gem. § 2 Abs. 9 ihrer Satzung zweckgebunden der Stadt Querfurt zur Durchführung von investiven Maßnahmen im Bereich Betreuung, Förderung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen sowie hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung gestellt wird.
Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen.
Die Einwerbung und die Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet sodann die Vertretung.
Der Stadtrat stimmte für die Annahme der Zuwendung der Kinderoase für Groß und Klein Vitzenburg gGmbH in Höhe von 150.000 € für 2025 (1. Teilbetrag) und diese für den genannten Zuwendungszweck, nach vorheriger Beschlussfassung durch den Stadtrat, einzusetzen.
Antrag auf Zustimmung einer überplanmäßigen Auszahlung für das Bauvorhaben "Sanierung Ortszufahrt Grockstädt"
Für die Investitionsmaßnahme „Sanierung Ortszufahrt Grockstädt“ stehen derzeit Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 192.601,55 €, brutto zur Verfügung. Aufgrund der Erweiterung des Baufeldes in Richtung Ortskern mit dem Ziel der Sanierung eines Teilbereichs der Fahrbahn sind die finanziellen Mittel nicht ausreichend. Zur Beantragung von Fördermitteln ist die vollumfängliche finanzielle Absicherung der Maßnahme erforderlich.
Die finanzielle Deckung der fehlenden Mittel in Höhe von 172.414,14 €, brutto soll über nachstehende Investitionsmaßnahmen bzw. das Produktkonto erfolgen:
| OT Lodersleben, Ersatzneubau Querne-Stützmauer Straße des Friedens, Kacheltor: | 73.073,25 € |
| OT Vitzenburg, Erneuerung von Gehwegen Neue Straße und Am Weinberg | 86.058,23 € |
| Unterhaltung Gemeindestraßen: | 13.282,66 € |
| 172.414,14 € |
Die Maßnahmen sind abgeschlossen und abgerechnet. Die Beträge sind aktuell noch vorhanden und werden nicht mehr benötigt. In der Straßenunterhaltung sind die verfügbaren Mittel noch nicht vollumfänglich verplant.
Der Stadtrat stimmte der überplanmäßigen Auszahlung für die „Sanierung Ortszufahrt Grockstädt“ in Höhe von 172.414,14 € zu.
Beschluss eines/r überplanmäßigen Aufwandes/Auszahlung im Produkt Kindertagesbetreuung zur Deckung des verbleibenden Finanzierungsbedarfes des Trägers Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V. aufgrund nachträglich in Kraft tretender Entgeltvereinbarungen für die Jahre 2022 bis 2024 für die Einrichtungen Kita „Buratino“, Kita „Käthe Kollwitz“, Kita „Sonnenkäfer“, Kita „Spatzennest“ und Hort „Quernekids“
Die mit der Haushaltsplanung 2025/2026 eingestellten Haushaltmittel für das Jahr 2025 in Höhe von 3.500.000 € schlossen auch ggf. entstehende Nachzahlungen an den Träger Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V. nach Festsetzung der jeweiligen Platzkosten in den Entgeltvereinbarungen für die Jahre 2022 bis 2024 mit ein. Diese Mittel dienen nach Abzug der Land- und Landkreispauschale zur Deckung des verbleibenden Finanzierungsbedarfes der Träger von Kindertageseinrichtungen.
Der sich zusätzlich ergebende Finanzierungsbedarf aufgrund der rückwirkend in Kraft tretenden Entgeltvereinbarungen jeweils für die Jahre 2022 bis 2024, welcher durch die Stadt aufzubringen ist, übersteigt die im Jahr 2025 noch zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von 582.869,18 €. Zur Sicherung der Liquidität des Trägers schlägt die Verwaltung vor, bis zur Vorlage der ausgefertigten Entgeltvereinbarungen und Beschlussfassung der Vereinbarungen durch den Stadtrat im Frühjahr 2026 eine zusätzliche Abschlagszahlung in Höhe von insgesamt 848.000 € vorzunehmen. Die hierfür zusätzlich benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 265.600 € sollen aufgrund von Minderaufwendungen vorrangig aus dem Produkt Personal zur Deckung herangezogen werden.
Der Stadtrat folgte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung.
Die gut zweieinhalb Stunden andauernde Sitzung brachte am Ende viele wichtige Entscheidungen für die Stadt Querfurt mit sich. Diese wurden im sachlichen, z.T. auch kontroversen Dialog, aber wie bisher auch stets respektvoll gefasst, so dass ein insgesamt positives Resümee der Stadtratsarbeit für das Jahr 2025 gezogen werden kann.
Andreas Nette
Bürgermeister
















































