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Eine lange Tagesordnung mit tiefgreifenden Entscheidungen

Stadt Querfurt

Zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr kam der Querfurter Stadtrat am 26.03.2026 im Kulturhaus von Leimbach zusammen. Von den 29 Mitgliedern der Vertretung waren 26 anwesend, so dass Dr. Matthias Roßner, der dieses Mal als Stellvertreter für den Stadtratsvorsitzenden Lothar Riese fungierte, die Beschlussfähigkeit feststellen und das Wort nach der Genehmigung der Tagesordnung an Bürgermeister Andreas Nette für seinen obligatorischen Bericht übergab.


Bericht des Bürgermeisters:
Veranstaltungen und Termine:
Rückblickend auf die seit der Dezembersitzung stattgefundenen Termine und Veranstaltungen stellte Andreas Nette vor allem die sportlichen Wettkämpfe, die im Januar stattfanden, heraus. So wurde das Neujahr mit dem Katerpokal im Volleyball begonnen. Dieses ist das älteste Turnier der Quernestadt. Neu dagegen war der 1. Himmelsscheibencup, der von der Spielvereinigung Weißenschirmbach/Reinsdorf organisiert wurde und zu welchem Fußballmannschaften aus dem gesamten Süden Sachsen-Anhalts nach Querfurt reisten. Nicht an Spannung zu überbieten war der 22. Cup der Wohnungsbaugesellschaft mbH Querfurt. Das Finale wurde im 11-Meterschießen entschieden, bei dem sich der VfL Querfurt als Ausrichter des Turniers durchsetzen konnte.


 Der VfL Querfurt konnte den Cup der WBQ in diesem Jahr für sich entscheiden und ging als Turniersieger hervor.Der VfL- Querfurt konnte den Cup der Wohnungsbaugesellschaft mbH Querfurt in diesem Jahr für sich entscheiden und ging als Turniersieger hervor.
 

Zur Jahreshauptversammlung der Querfurter Stadtfeuerwehr wurden Ehrungen und Beförderungen durchgeführt. Zu der mittlerweile zur festen Tradition gewordenen Veranstaltung kamen mehr als 130 Kameradinnen und Kameraden aller 11 Ortsfeuerwehren in das Kulturhaus von Weißenschirmbach. Auf Schloss Zingst fand die Ortsbürgermeisterdienstberatung statt, welche ein wichtiges Instrument für die Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Ortschaftsräten darstellt. Sehr erfreulich waren die Übergabe der Fördermittelbescheide i.H.v. rund 360.000 € für Projekte auf den Ortsteilen und im Stadtbad sowie von zwei gesponserten Geschwindigkeitsmesstafeln für die Ortschaft Gatterstädt.
 Zur Jahreshauptversammlung der Querfurter Stadtfeuerwehr kamen mehr als 130 Kameradinnen und Kameraden aller 11 Ortswehren.Zur Jahreshauptversammlung der Querfurter Stadtfeuerwehr kamen mehr als 130 Kameradinnen und Kameraden aller 11 Ortswehren.
 

Eine Premiere war die Frühlingsmesse „Lebensart“ Ende März auf Burg Querfurt und im Kreisbauernmuseum. Mehr als 10.000 Gäste besuchten die Veranstaltung, die im kommenden Jahr eine Fortsetzung finden wird und die sowohl von den Gästen als auch vom Veranstalter gelobt wurde. Eine tolle Werbung für unsere Stadt!


 Die Freizeitmesse Lebensart feierte Ende März Premiere in unserer Stadt und wurde weithin gelobt.

 

Die Freizeitmesse „Lebensart“ feierte Ende März Premiere in unserer Stadt und wurde weithin gelobt.
 

Der Zustand des Feuerwehrgerätehauses in Querfurt beschäftigt die Stadtverwaltung schon länger. Fehlende Umkleide- und Sanitärbereiche, zu wenig Parkplätze und bauliche Mängel sind nur drei Beispiele, welche die Feuerwehrunfallkasse bei ihrer Begehung aufzeigte. Daher wird zurzeit abgewogen, ob eine Sanierung des Objektes im Bestand oder vielmehr ein Neubau in Betracht gezogen werden sollte. Zu letzterem wurde bereits eine Konzeptstudie erstellt. Diese wurde bei einem Vororttermin der Innenministerin Dr. Tamara Zieschang in Begleitung von Landtagsabgeordneter Eva Feußner vorgestellt. Dabei wurde diskutiert, welche Möglichkeit von Landes- bzw. von Bundesseiten bestehen, um das Projekt zu unterstützen.
 Innenministerin Frau Dr. Tamara Zieschang (2.v.r.) besuchte gemeinsam mit Eva Feußner MdL (3.v.l.) die Querfurter Feuerwehr und tauschte sich gemeinsam mit Bürgermeister Andreas Nette und der Stadtwehrleitung über die MöglichkeitenInnenministerin Dr. Tamara Zieschang (2.v.r.) besuchte gemeinsam mit Eva Feußner MdL (3.v.l.) die Querfurter Feuerwehr und tauschte sich gemeinsam mit Bürgermeister Andreas Nette und der Stadtwehrleitung über die Möglichkeiten eines Neubaus des Feuerwehrgerätehauses aus.
 

Projekte der Stadt:
Sehr ausführlich ging Andreas Nette auf verschiedene Projekte ein, die derzeit von der Stadtverwaltung umgesetzt werden bzw. die sich in der Vorbereitung befinden. Natürlich nahmen hierbei die Baumaßnahmen den Schwerpunkt ein.

 Die Sanierung der Grünen Straße ist fast abgeschlossen. Seit April wird am oberen Teil des Freimarktes gebaut.Die Sanierung der Grünen Straße ist fast abgeschlossen. Seit April wird am oberen Teil des Freimarktes gebaut.
 

Anfang April begannen die Arbeiten für die Sanierung der Umkleide- und Sanitärbereiche in der Turnhalle Schmon und sollen bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Die Umgestaltung der Buswendeschleife in Weißenschirmbach hat ebenfalls bereits begonnen. Eine Fertigstellung ist für Ende Mai vorgesehen. Auf dem Freimarkt wird Anfang April das letzte Baufeld bis hinauf zur Nebraer Straße begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende September vorgesehen. Ebenfalls im April beginnen die Arbeiten im Fliederweg sowie an den Bushaltestellen in der Straße der Einheit in Niederschmon. Der Baustart für den 1. Bauabschnitt von Gatterstädt Nord ist für Ende Mai avisiert. Die in diesem Jahr aus der LEADER-Förderung unterstützten Maßnahmen Treppe Oberschmon, 1. Bauabschnitt Turnhalle Ziegelroda, Ortszufahrt Grockstädt und Stadtbad Querfurt befinden sich in der Ausschreibung und sollen bis Jahresende abgeschlossen sein. Für die Parkstraße von Lodersleben, die Merseburger Straße und den Kreisverkehr Nebraer Tor, einschließlich eines straßenbegleitenden Radwegs hinauf zum Hochbehälter der MIDEWA, werden derzeit die Planungen erstellt als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln. Für die folgenden Baumaßnahmen sollen in diesem Jahr Fördermittel beantragt werden:

  

Nebenanlagen Loderslebener Straße Gatterstädt:100.000,00 €
2. BA Schlossstraße Kleineichstädt:100.000,00 €
1. BA Lindenplatz Oberschmon  100.000,00 €
2. BA Turnhalle Ziegelroda:80.000,00 €
Zisterne Spielberg:  50.000,00 €
Feuerwehrhaus Spielberg:  225.000,00 €
Feuerwehrhaus Weißenschirmbach: 550.000,00 €

 

Die Förderung i.H.v. 420.000 € für die Planungsleistung bis Leistungsphase (LP) 4 über die Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das neue Klärwerk in Querfurt wurde mit Bescheid vom 10.10.2025 bewilligt. Zunächst soll bis LP 2 ausgeschrieben und beauftragt werden (mit Option auf die weiteren folgenden Leistungsphasen). Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte im April und soll bis Oktober vergeben werden. Die Erstellung der LP 1- 2 soll bis Januar 2027 erfolgen. Wesentlicher Inhalt ist dabei die Planung und Kostenschätzung der biologischen Stufe für die Kläranlage Querfurt und eine Kostenschätzung für eine Alternativlösung für die Sanierung der Überleitung. Ausgehend davon soll dann im ersten Quartal 2027 die eigentliche Entscheidung für oder gegen eine Kläranlage Querfurt durch den Stadtrat erfolgen.


Projekte Dritter:


Breitbandausbau:
Der Eigenausbau der enviaTel in der Kernstadt Querfurt läuft planmäßig und ist zu mehr als 50 % abgeschlossen. Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme ist für Ende 2026 geplant. Die enviaTEL investiert hierfür rund 8,3 Mio. Euro in die Glasfaserinfrastruktur.


Die Infoveranstaltungen des geförderten Ausbaus der Telekom in den Ortschaften Gatterstädt, Vitzenburg und Grockstädt bzw. in den dazugehörigen Ortsteilen haben stattgefunden. Die Erschließung in Gatterstädt läuft bereits und soll bis Mitte April abgeschlossen sein. Insgesamt werden mit Hilfe der Bundesförderung und mit Landesmitteln für insgesamt 2,2 Mio. € 628 Haushalte mit gigabitfähigem Internet versorgt.
 

Einkaufszentrum Vor dem Nebraer Tor - ehm. REAL:
Seit Februar laufen bereits Ausräumarbeiten. Die Zielstellung des Eigentümers ist es, spätestens Ostern kommenden Jahres zu eröffnen. Es ist geplant, das Projekt in der Junisitzung des Stadtrates durch den Vorhabenträger vorzustellen.
 

Neubau Aldi:
Der Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung für den Neubau des Aldis am Nebraer Tor wurde beim Bauordnungsamt eingereicht, nachdem die Stadt Ende letzten Jahres den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan verabschiedete. Aldi plant noch vor Weihnachten zu eröffnen.
 

Burgring 2 -  ehm. Rat des Kreises:
Die Planungen für das Objekt laufen. Nach jetzigem Stand soll, vorbehaltlich der Baugenehmigung, noch in 2026 mit dem ersten Bauabschnitt begonnen werden. Der Investor plant die Schaffung von Wohnraum.
 Die Außenanlagen des Burgring 2 wurden bereits vom Bewuchs befreit. Die Planungen für die Sanierungen des Objektes werden derzeit finalisiert.Die Außenanlagen des Burgring 2 wurden bereits vom Bewuchs befreit. Die Planungen für die Sanierungen des Objektes werden derzeit finalisiert.
 

Deckensanierung L 172:
Die LSBB plant die Sanierung der Deckschicht auf der L 172 vom Knoten B 250 bis Abfahrt Leimbach sowie von dort im Bereich Hermannseck bis Ortseingang Ziegelroda. Dies hat weitläufige Umleitungen zur Folge. Die Umsetzung der Maßnahmen ist ab Juni vorrangig in den Sommerferien geplant und soll für beide Bauabschnitte 10 Wochen dauern.


Beratung und Beschlussfassung der Beschlussvorlagen:
 

Beschluss über den Wirtschaftsplan 2026 sowie die mittelfristige Planung bis 2029 des Stadt Querfurt - Abwasserbetriebes
Der Abwasserbetrieb der Stadt Querfurt nimmt seit seiner Gründung am 01.01.2000 die Aufgaben der Abwasserentsorgung in der Stadt Querfurt sowie den Ortschaften Gatterstädt und Lodersleben wahr. Hierfür erhebt er zur Kostendeckung Gebühren. Für den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2028 liegt die Grundgebühr bei 16,00 € im Monat und die Mengengebühr bei 3,75 €/m³ im Vollanschluss sowie 1,50 €/m³ im Teilanschluss. Im Jahr 2026 werden so 3.560.218 € an Erträgen erwartet, die sich neben den Gebühren aus Kostenerstattungen für die Oberflächenentwässerung der Stadt Querfurt an den Abwasserbetrieb von 335.000 € sowie anteilig für den Betrieb der Druckleitung 105.000 € vom Trinkwasser­ und Abwasserbetrieb Weida-Land AöR zusammensetzt. Weiter erhält der Abwasserbetrieb eine Kostenerstattung von 44.000 € für das Reinigen der Straßeneinläufe.


In gleicher Höhe sind Aufwendungen geplant, so dass der Wirtschaftsplan ausgeglichen ist. Zu den wichtigsten Investitionen zählen die weitere abwasserseitige Erschließung von Gatterstädt und der 2. Bauabschnitt des Freimarktes. Insgesamt sind im Jahr 2026 Investitionen i.H.v. rund 2,9 Mio. € vorgesehen. Eine Kreditaufnahme zu deren Finanzierung ist nicht geplant.


Der Stadtrat beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan des Stadt Querfurt-Abwasserbetriebes für das Jahr 2026. 
 

Zusammenlegung der Kindertageseinrichtungen „Buratino“ und „Sonnenkäfer“ 
Mit der Beschlussfassung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2025 bis 2034 durch den Stadtrat am 06.03.2025 (Beschluss-Nr. RA/04/2025) beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die Überprüfung weiterer Maßnahmen zur Konsolidierung im Bereich der Kindertagesbetreuung mit der Maßgabe der Prüfung der bestehenden Strukturen vorzunehmen.


Die Planung und eine nachhaltige Entwicklung der Kindertagesbetreuung dient der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen, da nach § 3 KiFöG LSA jedes Kind bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang ein Recht auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung in seiner Wohnortgemeinde hat. 


Die Kindertageseinrichtungen „Buratino“, „Käthe Kollwitz“, „Sonnenkäfer“ und die Horteinrichtung „Quernekids“ in der Kernstadt Querfurt sowie die Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ im OT Gatterstädt werden durch die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V. als Träger betrieben. Insgesamt stehen laut den Festsetzungen in der jeweiligen Betriebserlaubnis in den Einrichtungen 145 Krippenplätze, 266 Kindergartenplätze und 181 Hortplätze zur Verfügung.


In allen Einrichtungen musste im Betrachtungszeitraum 03/2023 – 12/2025 eine Stagnation bzw. eine rückläufige Kapazitätsauslastung festgestellt werden. Ausgehend von der Darstellung der Entwicklung der Altersgruppen in der 8. regionalisierten Bevölkerungsprognose sowie der eigenen Geburtenstatistik (Einwohnermeldeamt) ist auch perspektivisch aufgrund sinkender Kinderzahlen kein zusätzlicher Platzbedarf, der die vorhandenen Kapazitäten übersteigt, zu erwarten. Gleichzeitig stieg im gleichen Zeitraum der Finanzierungsanteil der Stadt gemäß § 12 b KiFöG LSA kontinuierlich an und wird zukünftig aufgrund dringend auszuführender Sanierungsmaßnahmen weiter steigen.


Um diesem Negativtrend entgegen zu wirken, erfolgte seitens der Verwaltung, dem Jugendamt des Landkreises Saalekreis, als zuständigem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sowie der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V., als Träger der Kindertageseinrichtungen, am 10.12.2025 eine Beratung, in der ein Lösungsvorschlag für eine nachhaltige Kitalandschaft in der Kernstadt Querfurt erörtert wurde. 


Insbesondere die Kindertageseinrichtungen „Sonnenkäfer“ und „Buratino“ im Wohngebiet „Querfurt-Süd“ weisen in ihren Belegungsstatistiken eine geringe Auslastung aus, so dass mit einer Zusammenführung der beiden Einrichtungen dauerhaft die Grundlage für eine individuelle Kinderbetreuung in allen drei Betreuungsarten (Kinderkrippe, Kindergarten und Hort) unter Beibehaltung eines hohen Qualitätsstandards, für eine Optimierung der Personalplanung und des Personaleinsatzes sowie für eine effektivere Finanzmittelverwendung geschaffen werden kann. Das Gebäude der Kindertagesstätte „Buratino“ befindet sich im Eigentum der Stadt Querfurt, die Größe des Gebäudes, die Vielzahl der Räumlichkeiten sowie das großzügige Außengelände und die darauf ausgerichtete Betriebserlaubnis mit einer Platzkapazität von 65 Plätzen im Krippenbereich, 110 Plätzen im Kindergartenbereich und 55 Hortplätzen (Flexibilität: 55 KK/134 KG/55 Ho) bieten die Möglichkeit, den derzeit notwendigen Platzbedarf aus der Kita „Sonnenkäfer“ vollumfänglich abzudecken. 


Über diesen Lösungsvorschlag und die weiteren Schritte wurde der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.12.2025 informiert. Danach wurde dieser in einem Informationsgespräch am 05.02.2026 der Gemeindeelternvertretung und in einem weiteren gemeinsamen Gespräch am 17.02.2026 den Kitaleitungen sowie den gewählten Elternvertretungen vorgestellt. Zudem fand am 24.02.2026 eine Elternversammlung im „Sonnenkäfer“ statt.


Vor der angestrebten Zusammenführung der Einrichtungen sind in Abstimmung mit dem Jugendamt des Landkreises Saalekreis und der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V. bauliche Maßnahmen am Gebäude des „Buratino“ im Zeitraum 2026/2027 vorgesehen, die insbesondere die Erneuerung des Daches, der Wasserleitungen, des Brandschutzes sowie weitere Erhaltungsaufwendungen im Innen- und Außenbereich betreffen. Diese Investitionen belaufen sich auf rund eine Millionen Euro. Als frühestmöglicher Zeitpunkt der Zusammenführung wird daher der Schuljahreswechsel 08/2027 angestrebt, spätestens nach Fertigstellung der zuvor genannten Investitionsmaßnahmen.


Die gezielte Fokussierung auf eine Kindertageseinrichtung im Wohngebiet Querfurt-Süd stellt langfristig die Kindertagesbetreuung gemäß dem Rechtsanspruch im Sinne einer hohen Qualität sicher. 
 

Gemäß § 12 b KiFöG LSA ist die Kommune an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung maßgeblich beteiligt und hat nach Abzug der Land- und Landkreiszuweisungen den verbleibenden Finanzierungsbedarf zu tragen. Die Zusammenlegung der beiden Einrichtungen wird zu einer Aufwandssenkung im städtischen Haushalt durch Reduzierung der Betriebs-/Sach- und Dienstleistungskosten führen.
 

Das Jugendamt des Landkreises Saalekreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird diesen Prozess fachaufsichtlich im Hinblick auf die Sicherstellung des Kindeswohls begleiten. Die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V. als Träger der Einrichtungen wird unter Beteiligung der beiden Kuratorien eine pädagogische Konzeption einschließlich Raumkonzept erarbeiten, in dem die Rahmenbedingungen für eine alters- und entwicklungsgerechte Betreuungs- und Bildungsqualität festgeschrieben werden.
 

Im Ausschuss für Finanzen, Kultur, Soziales, Bildung und Sport am 03.03.2026 wurde die Thematik beraten. Dabei verwies der Bürgermeister darauf, dass die Beschlussvorlage nicht leichtfertig oder vorschnell erarbeitet wurde und auf den Prüfauftrag des Stadtrates, gemäß der entsprechenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahme, zurückgeht. Sie wurde in enger Abstimmung mit dem Jugendamt des Landkreis Saalekreis sowie dem Träger, der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser, erarbeitet. Hintergrund dieser Beschlussvorlage sind geänderte Rahmenbedingungen, ausgehend vom demografischen Wandel, der sämtliche Gemeinden im ländlichen Raum betrifft. Demensprechend hat dies auch Auswirkungen auf das Thema Kinderbetreuung. In diesem Zusammenhang hat der Stadtrat der Stadt Querfurt im März vergangenen Jahres eine entsprechende Konsolidierungsmaßnahme beschlossen. Die Verwaltung hat sich diesen Prüfauftrag angenommen und erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Ortsteile. Die Kinderoase Vitzenburg wurde altersbedingt geschlossen. In der Folge wurde eine Zentralisierung der Hortbetreuung am Grundschulstandort in Schmon vorgenommen. Ebenso wurde in die Einrichtungen Kita Weißenschirmbach und Kita Ziegelroda jeweils in den Sanitärbereich investiert, mit der Absicht, zukünftig eine Betreuungseinrichtung im Süden des Stadtgebietes mit Weißenschirmbach, eine Einrichtung im Westen mit Ziegelroda, im Norden mit dem Standort Gatterstädt sowie in der Mitte am Grundschulstandort in Schmon für die Ortschaften vorzuhalten. Außerdem wurde sich die Kernstadt angeschaut. Unter der Maßgabe des Gesetzgebers die Ganztagsidee zu verwirklichen, wurde die Auslastung des Hortes „Quernekids“ am Grundschulstandort Querfurt erhöht. 
 

Der Fraktionsvorsitzende, Herr Fabich, stellte die Position der Fraktion Freie Liste Querfurt dar. Er führte aus, dass die Zusammenlegung von Kitaeinrichtungen oft als strategische Reaktion auf demografische Veränderungen erfolge und verwies auf soziale und pädagogische Vorteile einer Zusammenlegung. Die Fraktion FLQ unterstreiche die Notwendigkeit dieses Beschlusses und unterstütze dieses Vorhaben vollumfänglich. 
 

Herr Kunert, Fraktionsvorsitzender der FDP, schickte voraus, dass er grundsätzlich davon überzeugt sei, dass sich niemand von den Stadträtinnen und Stadträten sowie der Verwaltung, diese Entscheidung einfach mache. Aber nach wie vor versuche die Verwaltung, dem Auftrag des Stadtrates entsprechend, eine soziale Frage rein wirtschaftlich zu klären. Zwar wurden seitens der Verwaltung die Konzepte verglichen und geschaut, wie ähnlich die Konzepte seien und wie es sich auf den Elternbeitrag auswirken könne. Seiner Meinung nach sei aber nicht beantwortet, wie die beiden Elternkuratorien zu einem gemeinsamen neuen Konzept kommen sollen, das allen gerecht werde. Auch sei die Frage des Personals nicht betrachtet worden, woraus wiederum soziale Fragen erwuchsen.
 

In diesem Zusammenhang wurde einer Vertreterin der Eltern die Möglichkeit gegeben, im Ausschuss zu sprechen. Diese informierte über eine Online-Petition, in der sich innerhalb einer Woche 600 Personen für den Erhalt der Kita „Sonnenkäfer“ ausgesprochen hätten. Weiterhin bat sie in ihrer Rede die Stadträte u.a. darum, zu überlegen, ob die Möglichkeit bestünde,  zwei gleichwertige Einrichtungen im Gebäude des „Buratino“ zu betreiben. Den Personalschlüssel betreffend, brachte sie zum Ausdruck, dass auch hier Ängste der Erzieher bestünden und einige sich daher bereits anderweitig beruflich orientierten und auch die Eltern beunruhigt seien. Der Bürgermeister bedankte sich für die Ausführungen. Pädagogische Konzepte zusammenzuführen, stelle einen längeren Prozess dar und nimmt längere Zeit Anspruch. Der Träger der Einrichtung sowie das Jugendamt haben bereits angeboten, beide Kuratorien zu unterstützen, um zu einem gemeinsamen Konzept zu kommen. Vorschläge, die bereits jetzt schon gelebte Praxis im „Sonnenkäfer“ sind und die für die Einrichtung „Buratino“ aufgenommen werden sollen, sind willkommen. Zum Thema Personal führte er weiter aus, dass der Betreuungsschlüssel weiter erfüllt wird und somit das vorhandene Personal weiter beschäftigt werden soll. 
 

Herr Walter, beratende Stimme der SPD-Fraktion, sagte, dass aufgrund der Haushaltskonsolidierung und der Kostensteigungen in vielen Bereichen eine Zusammenlegung  unumgänglich sei.
 

Im Finanzausschuss wurde dem Stadtrat die Zusammenlegung mit sechs Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme mehrheitlich empfohlen.
 

Dem schloss sich die Beratung im Hauptausschuss an. Die Anregung der Sprecherin der Eltern zum Betrieb von zwei getrennten Einrichtungen im Gebäude des „Buratino“ wurde aufgegriffen und das Jugendamt als zuständige Fachaufsicht um eine pädagogische Einschätzung gebeten. Diese wurde den Ausschussmitgliedern vorgelegt und vom Bürgermeister erläutert. Das Jugendamt kam darin zu der Einschätzung, dass die Zusammenführung der Einrichtungen „Buratino" und „Sonnenkäfer" zu einer gemeinsamen Kindertageseinrichtung sowohl aus pädagogischer als auch aus organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht deutliche Vorteile biete. Der parallele Betrieb zweier eigenständiger Einrichtungen innerhalb derselben Räumlichkeiten würde hingegen organisatorische Doppelstrukturen, erhöhten Verwaltungsaufwand sowie zusätzliche bauliche und finanzielle Anforderungen verursachen, ohne einen erkennbaren pädagogischen Mehrwert zu schaffen. Die geplante Zusammenführung eröffne hingegen die Möglichkeit, eine zukunftsfähige, qualitativ hochwertige und organisatorisch klar strukturierte Kindertageseinrichtung zu entwickeln, die den Anforderungen der frühkindlichen Bildung sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB VIII und des KiFöG LSA gerecht werde.    
 

Zur Thematik des Personals und des Erhalts bestehender Gruppenverbände wurde dem Geschäftsführer der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser, Herrn Gebhardt, als Träger der Einrichtung, das Wort erteilt. Auch er bekräftigte nochmals, dass das Kindsinteresse oberstes Ziel sei. Man habe grundsätzlich vorgesehen, dass bei Zusammenlegung die Kinder mit ihrem Bezugserzieher umziehen und in ihrem Gruppenverband verblieben. Um dies zu fixieren, führte der Bürgermeister weiter aus, dass der vorliegende Beschlusstext der Beschlussvorlage in folgender Form ergänzt wird: 
Der Stadtrat beschließt weiter. Der Träger wird beauftragt, die Zusammenführung der pädagogischen Konzepte des „Sonnenkäfers“ sowie des „Buratinos“ unter fachlicher Begleitung des Jugendamtes gemeinsam mit den Elternkuratorien beider Einrichtungen zu organisieren sowie sicherzustellen, dass die von der Zusammenlegung der Einrichtungen betroffenen Kinder des „Sonnenkäfers“ innerhalb ihres bestehenden Gruppenverbandes gemeinsam mit den bisherigen Erzieherinnen auch nach der Zusammenlegung beider Einrichtungen verbleiben.
 

Herr Brix, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE, schlug vor, bei einer Zusammenlegung beider Einrichtungen über einen neuen Namen für die Einrichtung nachzudenken.
 

Schließlich empfahl der Hauptausschuss einstimmig die Zusammenlegung.
 

Im Stadtrat selbst wurde schließlich von der FDP- Fraktion in Abstimmung mit der Fraktion DIE LINKE eine Ergänzung zum Beschlusstext dahingehend beantragt, dass die Verwaltung halbjährlich über die Fortschritte bei der Erstellung des gemeinsamen pädagogischen Konzeptes berichten soll. Dieser Zusatz wurde einstimmig vom Stadtrat übernommen.
 

Schließlich beschloss der Stadtrat mit 25 Stimmen dafür und einer Gegenstimme mehrheitlich die Zusammenlegung der Kindertageseinrichtungen „Buratino“ und „Sonnenkäfer“ dauerhaft frühestens ab 08/2027, spätestens nach Fertigstellung der notwendigen Investitionsmaßnahmen, den Träger zu beauftragen, die Zusammenführung der pädagogischen Konzepte des „Sonnenkäfers“ sowie des „Buratinos“ unter fachlicher Begleitung des Jugendamtes gemeinsam mit den Elternkuratorien beider Einrichtungen zu organisieren sowie sicherzustellen, dass die von der Zusammenlegung der Einrichtungen betroffenen Kinder des „Sonnenkäfers“ innerhalb ihres bestehenden Gruppenverbandes gemeinsam mit den bisherigen Erzieherinnen auch nach der Zusammenlegung beider Einrichtungen verbleiben und die Verwaltung zu beauftragen, halbjährlich über die Fortschritte der Erstellung des gemeinsamen pädagogischen  Konzeptes zu berichten.
 

Information Sondervermögen und Antrag auf Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2026 im Rahmen des „Sondervermögens Infrastruktur“ angemeldet werden und umgesetzt werden sollen
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 16.12.2025 das Gesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz Infra-SVG) beschlossen. Im sogenannten „Kommunalarm“ wird damit den Kommunen in Sachsen-Anhalt ein Pauschalbudget zur Verfügung gestellt. Für die Stadt Querfurt beträgt dieses Pauschalbudget 4.231.733 EUR.

 

Mit dem „Sondervermögen“ können Investitionsmaßnahmen in insbesondere folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Bevölkerungsschutz

  • Verkehrsinfrastruktur

  • Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur

  • Energie- und Wärmeinfrastruktur

  • Bildungsinfrastruktur

  • Betreuungsinfrastruktur

  • Wissenschaftsinfrastruktur

  • Forschung und Entwicklung

  • Digitalisierung

  • sonstige zur Erfüllung kommunaler Aufgaben

 

Finanziert werden können folgende Sachinvestitionen, sofern sie der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen:

  • Baumaßnahmen

  • Erwerb von beweglichen Sachen

  • Erwerb von unbeweglichen Sachen

  • Erwerb dauerhafter Rechte und zeitlich begrenzter Rechte im Bereich der Digitalisierung

  • Entwicklung und Beauftragung digitaler Verfahren

 

Projektanzeigen und -änderungen sind seit dem 2. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2036 über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt möglich. Die Verwaltung hat daher eine Liste an Maßnahmen erstellt, die im Jahr 2026 bei der Investitionsbank angezeigt werden sollen. Diese beinhaltet zum Teil Maßnahmen, die bereits im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt waren.
 

Bereits im Textteil des Haushaltskonsolidierungskonzepts der Stadt Querfurt wurde die Senkung des Bedarfs an Investitionskrediten als ein Kernziel der Haushaltskonsolidierung herausgearbeitet. Mit sinkendem Kreditbedarf verringert sich der Schuldendienst, was wiederum zu einer Minderung der Aufwendungen und Auszahlungen führt und somit die Liquiditätslage der Stadt Querfurt entspannt. Mit dem „Sondervermögen Infrastruktur“ eröffnet sich hier die Möglichkeit, geplante Eigenanteile teilweise über diese Fördermöglichkeit statt über einen Investitionskredit zu finanzieren. Das würde zur Erreichung des Kernziels der Senkung des Bedarfs an Investitionskrediten beitragen. Anderseits beinhaltet die Liste auch Maßnahmen, welche erst im mittelfristigen Planungszeitraum vorgesehen sind und nun vorgezogen werden sollen. Diese sind im Stadtrat durch einen Überplan- Beschluss zu genehmigen.

 

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen:

Titel der MaßnahmeGesamtkosten Mittel SondervermögenSenkung geplanter
Investitionskredit
Fahrstuhl Gebäude Markt 9 100.000,00100.000,00 100.000,00 
Erwerb Fahrzeug VBBK FW Ziegelroda   150.000,00 150.000,00 150.000,00 
Schaffung bauliche Voraussetzungen Zisterne
Zingst inkl. Beleuchtung
70.000,0070.000,0070.000,00
Sanierung Toilettenanlage Grundschule Schmon600.000,00 100.000,00  100.000,00  
Sanierung Fliederweg, Querfurt 660.000,00660.000,00400.000,00
Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor 65.000,00 65.000,00 0,00
Erneuerung Fahrbahn- Döcklitzer Tor 200.000,00  200.000,00  0,00
Erneuerung Fahrbahnen
Ahornstraße, Pappelstraße, Buchenweg, Eichenweg 
350.000,00350.000,000,00
Erneuerung Fahrbahn Holzendorfer Straße inkl. Straßenbeleuchtung150.000,00150.000,000,00
Erneuerung Fahrbahn Landgrafroda, Mittelstraße bis Friedhof200.000,00200.000,000,00
Gesamt 2.545.000,002.045.000,00820.000,00

bereits im HHPlan enthalten            
neue Maßnahmen            

 

Die Verwendung der übrigen Mittel aus dem Sondervermögen wird mit der neuen Haushaltsplanung 2027/2028 und der damit verbundenen mittelfristigen Planung bis 2036 vorberaten und entsprechend berücksichtigt.

 

Die Deckung der fehlenden Mittel für die vorgezogenen bzw. zusätzlichen Maßnahmen in 2026 in Höhe von 1.225.000 EUR erfolgt zu 100 % über die genannten Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen aus dem Sondervermögen für die Stadt Querfurt unter der Voraussetzung der Bewilligung der genannten Maßnahmen durch die Investitionsbank.

 

Der Stadtrat stimmte einstimmig den überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu.

 

Beschluss über die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Querfurt
Vor dem Hintergrund der Beantragung von Fördermitteln aus dem aktuellen Runderlass für den Brandschutz für das Jahr 2029 war die Bedarfsplanung der Querfurter Feuerwehren, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen, die Feuerwehrhäuser Spielberg und Weißenschirmbach anzupassen und weitere Änderungen vorzunehmen. Die angepasste Bedarfsplanung sieht Investitionen in den Bereich Brand- und Bevölkerungsschutz von rund 16 Millionen Euro in den kommenden 10 Jahren vor. Diese sollen unter Hinzuziehung verschiedenster Förderkulissen gegenfinanziert werden und stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.
 

Die Risikoanalyse und die darin enthaltene Brandschutzbedarfsplanung stellt ein Strategiepapier für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Querfurt und somit auch eine Handlungsanweisung für die Stadt als Träger des Brandschutzes dar.
 

Der Stadtrat votierte einstimmig für die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung.


Abwägungsbeschluss im Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Querfurt
Die Stadt Querfurt führt das Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
 

Der Entwurf des Flächennutzungsplans und die öffentliche Auslegung wurde durch den Stadtrat am 22.05.2025 beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung am 28.05.2025 im Amtsblatt Nr. 38/2025 erfolgte die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet und zur allgemeinen Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Querfurt im Zeitraum vom 06.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025. 
 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte zeitgleich und elektronisch mit Schreiben vom 04.06.2025. Sie hatten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 11.07.2025.
 

In Anlehnung an § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
 

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Nachbargemeinden zum Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Querfurt wurden geprüft und den beigefügten sachverständigen Abwägungsvorschlag gegen- und untereinander abgewogen. Sie werden in der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht zur Kenntnis genommen, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
 

Die Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind, sofern nicht gesondert im sachverständigen Abwägungsvorschlag aufgeführt, im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs des Flächennutzungsplans abgewogen. 
 

Die Abwägung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans kann vom Stadtrat zur Feststellung beschlossen werden.
 

Der Stadtrat der Stadt Querfurt beschloss einstimmig bei sechs Enthaltungen der AfD- Fraktion die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Querfurt in der vorliegenden und beratenden Fassung und beauftragte die, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffenen Nachbargemeinden, die Stellungnahmen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
 

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes ist hier einsehbar.


Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schmon“ (Aufstellungsbeschluss)
Die Firma greentech invest 24 GmbH & Co.KG aus Hamburg beantragte mit Schreiben vom 29.01.2026 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i.S. des § 12 Baugesetzbuch (BauGB). Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der gesamten Planungskosten zu schließen. 
 

Geplant ist die Errichtung eines Solarparks südwestlich von Schmon auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in einer Größe von 142,56 ha mit einer Leistung von 203 MWp.  Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Ortschaftsrates Schmon am 20.11.2025 öffentlich vorgestellt.
 Westlich von Oberschmon soll der neue Solarpark entstehen.Westlich von Oberschmon soll der neue Solarpark entstehen.
 

Ausgehend von der aktuellen Rechtslage des Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzes können aus der Energieproduktion des Solarparks ab dessen Inbetriebnahme jährlich Erträge von ca. 450.000 € erwartet werden. Hinzu kämen noch Gewerbesteuereinnahmen.
Der Stadtrat beschloss bei sieben Gegenstimmen der AfD- Fraktion die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schmon“.


Beschluss des Stadtrates eine Haushaltssatzung mit der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre 2027 und 2028 (Doppelhaushalt) aufzustellen
Gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA in Verbindung mit § 1 Abs. 3 KomHVO LSA kann die Kommune in der Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre treffen, umgangssprachlich auch „Doppelhaushalt“ bzw. „Zweijahreshaushalt“ genannt. Die Haushaltsansätze werden für die Erträge/Einzahlungen, für die Aufwendungen/Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen getrennt für jedes der beiden Haushaltsjahre veranschlagt. Der Finanzplanungszeitraum verlängert sich um ein Jahr und für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss zu erstellen.
 

Die Stadtverwaltung Querfurt verfügt bereits über Erfahrungen bei der Aufstellung von Zweijahreshaushalten und kann deshalb eine konkrete Abwägung der Vor- und Nachteile für einen Doppelhaushalt vornehmen.

 VorteileNachteile
Der administrative und politische Aufwand für die Planaufstellung und -beratung wird wesentlich reduziert. Die aktuelle Haushaltsplanung 2027/2028 kann bereits im 2. Halbjahr 2026 beginnen und entwurfsweise im Dezember 2026 dem städtischen Parlament zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für das zweite Haushaltsjahr 2028 entfallen die gesamten Planungsphasen im Jahr 2027.  
 Durch eine Zweijahresplanung entsteht für die Verwaltung punktuell ein höherer Arbeitsaufwand.
2Eine Zweijahresplanung bietet Planungs- und Bewirtschaftungssicherheit für die Gesamtverwaltung, aber auch für Unternehmer und Bürger.Eine Zweijahresplanung ist mit Unsicherheiten behaftet hinsichtlich der Kenntnis über Höhen der Zuweisungen aus dem FAG LSA, den Ergebnissen aus Steuerschätzungen, den Auswirkungen von Tarifänderungen, Umlagen an Dritte bzw. mögliche Gesetzesänderungen des Bundes oder des Landes.
3Es können geplante Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im zweiten Planungsjahr zügig vorbereitet, ausgeschrieben und umgesetzt werden.Mögliche unvorhergesehene Ereignisse können eine Nachtragspflicht erforderlich machen.
4Ohne eine vorläufige Haushaltsführung kann im zweiten Haushaltsjahr zügig mit der Ausführung und Bewirtschaftung der veranschlagten Haushaltsansätze begonnen werden.    
5Die Aufstellung einer Nachtragshaushaltsplanung aufgrund notwendiger Änderungen ist zu jeder Zeit möglich, das Etatrecht für das städtische Parlament bleibt mit einer Zweijahresplanung in vollem Umfang erhalten.  
6Verlängerte Geltungsdauer von Kreditermächtigung für das erste Doppelhaushaltsjahr. Diese gilt bis zum Erlass der nachfolgenden Satzung. Dies bedeutet eine erhöhte Flexibilität.  

Die Verwaltung der Stadt Querfurt schätzt den Aufwand für eine notwendige Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung geringer ein, als die Aufstellung von zwei getrennten Haushaltssatzungen und Haushaltsplänen. Unvorhergesehene Ereignisse können auch bei der Aufstellung von Einzelhaushalten auftreten.  Des Weiteren kann die Haushaltssatzung für die Planjahre 2027/2028 gem. § 103 Abs. 1 Satz 1 KVG LSA jederzeit durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. 
 

Mit der Vermeidung der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2028 ist ein kontinuierliches Arbeiten möglich und durch die verbindliche Gesamtplanung wird kein zeitlicher Bruch zwischen den Haushaltsführungen der Jahre 2027 und 2028 entstehen.  Baumaßnahmen und Investitionen können rechtzeitig in Auftrag gegeben werden, notwendige Beschaffungsvorgänge können verbindlich über zwei Jahre geschlossen werden.
 

Die Mehrarbeit für die Ermittlung der Haushaltsansätze für zwei Jahre wird von der Verwaltung nach den bisherigen Erfahrungen als vertretbar bewertet.
Sollten während der Haushaltsführung innerhalb der zwei Planjahre 2027 und 2028, unvorhergesehene Aufwendungen bzw. Auszahlungen notwendig und unabweisbar auftreten, so sind die vom Landesgesetzgeber nach § 105 KVG LSA zulässigen Möglichkeiten wie über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der Hauptsatzung der Stadt Querfurt zu nutzen. Die Hauptsatzung der Stadt Querfurt regelt die Beteiligung der Vertretungen für festgesetzte Wertgrenzen im Haupt- bzw. Finanzausschuss und im Stadtrat. Damit kann gewährleistet werden, dass die städtischen Vertretungen am Haushaltsvollzug im Rahmen der Berichtspflicht beteiligt werden.
 

Der Stadtrat beschloss einstimmig bei sieben Enthaltungen der AfD-Fraktion eine Haushaltssatzung mit Festsetzungen für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 aufzustellen.
 

Die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 26.03.2026 umfasste, einschließlich des nicht-öffentlichen Teils, insgesamt 24 Beschlüsse und war damit eine der längsten der letzten Jahre. In zwei Stunden Sitzungszeit konnten tiefgreifende Entscheidungen im sachlichen aber auch z.T. kontroversen Austausch getroffen werden, was für eine sehr geordnete Stadtratsarbeit spricht. Wichtig sind hierbei die Vorberatungen in den jeweiligen Ausschüssen, wo die Grundlagen für die Beschlüsse des Stadtrates gelegt werden.
 

Die Sitzungstermine des Stadtrates bzw. seiner dazugehörigen Ausschüsse sind hier einsehbar. Dort werden auch die jeweiligen Tagesordnungen mit den dazugehörigen Beschlusssachen veröffentlicht sowie die Protokolle vergangener Termine, nachdem diese genehmigt worden sind, eingestellt. Der Stadtrat und seine Ausschüsse tagen öffentlich. Zweimal jährlich finden die Sitzungen auf den Ortsteilen statt.
 

Andreas Nette
Bürgermeister
 

 

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