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Neue Allgemeinverfügung - jetzt auch Aufstallpflicht im Stadtgebiet Querfurt

Mit Datum vom 12.01.2021 hat der Landrat eine 1 Änderung zur Allgemeinverfügung vom 16.12.2020 zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen.

Waren bislang die Stadt und die Verbandsgemeinde Weida-Land von der Aufstallpflicht ausgenommen, muss ab dem 13. Januar 2021 auch hier das Geflügel im Stall verbleiben.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung sowie ein Merkblatt zum Schutz vor der Geflügelpest finden Sie im Downloadbereich.

 

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