Startseite  |  Login  |  Impressum  |  Datenschutz
 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Unterrichtungsnachweis für Gastwirte beantragen


Allgemeine Informationen

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.


Voraussetzungen

- keine besonderen Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK


Fristen

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).


Anträge / Formulare

  • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Verfahrensablauf

Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag


Fachlich freigegeben am

08.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)

sags uns einfach

Fotos

 

29. Querfurter Bauernmarkt

 

Burg Querfurt

Filmburg Querfurt

 

Stadtverwaltung Online

   Wappen der Stadt Querfurt   

 

Stadtanzeiger Querfurt

  

  Stadtanzeiger Querfurt  

  

 

Saale-Unstrut-Tourismus

 Saale-Unstrut-Tourismus