Hundehaltung abmelden
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Gebühren (Kosten)
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Rechtsgrundlage
- § 15 Abs. 4 Satz 2 Hundegesetz (HundeG LSA)
- Nr. 66 Kostentarif 1.3.3 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Stadt Querfurt - Steuern/Abgaben
Postanschrift
Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt
Adresse
Markt 9
06268 Querfurt, Stadt
















































