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Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.


Erforderliche Unterlagen

Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.


Gebühren (Kosten)

Es werden ggf. Kosten erhoben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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