Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
21.09.2026Fristen
Es gibt keine Frist.
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Allgemeine Informationen
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Sie haben Ihre ärztliche Ausbildung in
- einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder
- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, Island, Liechtenstein, Norwegen) oder
- der Schweiz oder
- einem anderen Staat (Drittstaat) absolviert?
Dann können Sie ebenfalls Ihre Approbation als Ärztin oder Arzt in Deutschland beantragen. Für die Erteilung der Approbation muss ein im Ausland abgeschlossenes Medizinstudium dem deutschen Medizinstudium gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird durch die für Sie zuständige Behörde überprüft.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit ist zuständig, wenn Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt absolviert haben.
Bearbeitungsdauer
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie Ihre Approbation innerhalb von maximal 3 Monaten.
Voraussetzungen
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.
- Sie sind gesundheitlich geeignet, den ärztlichen Beruf auszuüben.
- Sie haben die ärztliche Ausbildung
- in der Bundesrepublik Deutschland oder
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz oder einem anderen Staat (Drittstaat) erfolgreich abgeschlossen.
- Ihre im Ausland abgeschlossene Ausbildungen ist der deutschen Ausbildung gleichwertig.
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
















































