Schulbesuch außerhalb des Einzugsgebiets beantragen
Allgemeine Informationen
Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Schuleinzugsbereich, in dem Sie wohnen. In Ausnahmefällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für einen Besuch einer Schule außerhalb des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger
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Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
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Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen
Gebühren (Kosten)
Es fallen gegebenenfalls Gebühren für Sie an. Die Höhe der Gebühr legt der jeweilige Schulträger fest.
Fristen
Mögliche Fristen für Anträge zur Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs legen die jeweiligen Schulträger fest.
Bearbeitungsdauer
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger Ihrer bisherigen Schule.
Verfahrensablauf
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Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb Ihres Schuleinzugsbereichs besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem bisherigen Schulträger ab.
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Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
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Die betroffenen Schulen werden durch die/den Schulträger angehört, bevor eine Entscheidung fällt.
Ob Sie den Antrag online stellen können, erfahren Sie bei Ihrem Schulträger.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
11.06.2026Zuständige Stelle(n)
Stadt Querfurt - Schulen/Kinderbetreuung
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift
Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt
















































