Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid) erhalten
Allgemeine Informationen
Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
25.08.2026Weitere Informationen
Zuständige Stelle(n)
Finanzamt Merseburg
Adresse
Bahnhofstraße 10
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Postfach:1351
06203 Merseburg, Stadt
















































