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Leistungen für eine erforderliche Sterilisation beantragen


Allgemeine Informationen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn  

  • eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

 

Bei gesunden Männern:

  • Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.


Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.


Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte

Gebühren (Kosten)

Keine


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

PKV-Verband
Adresse
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt

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