Zahnärztliche Gruppenprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen beantragen
Allgemeine Informationen
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Gebühren (Kosten)
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Fristen
Keine
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
05.11.2020Formulare
- Datenschutzhinweise zahnärztliche Untersuchung in der Kita (pdf)
- Datenschutzhinweise zahnärztliche Untersuchung in der Schule (pdf)
- Einwilligungserklärung Kita (pdf)
Zuständige Stelle(n)
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Adresse
Oberaltenburg 4b
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt
Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt
Adresse
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg, Landeshauptstadt
(c/o AOK-Landesverband Sachsen-Anhalt)
















































