Förderung für gewerbliche Investitionen beantragen
Allgemeine Informationen
Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt fördern Investitionen der gewerblichen Wirtschaft sowie Investitionen in touristische und wirtschaftsnahe Infrastrukturen.
Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen oder vorhandene zu sichern.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sein.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Förderantrag
Welche Angaben weiterhin notwendig sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.
Gebühren (Kosten)
Keine.
Fristen
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens stellen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Anträge / Formulare
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein. Diese prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen, wenn der Förderung nichts entgegensteht.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der GRW
- Änderung der GRW-Richtlinie vom 12. Oktober 2020
- Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung-regionale-Wirtschaftsstruktur" ab 1. März 2021
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Fachlich freigegeben am
22.03.2021Zuständige Stelle(n)
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Adresse
Domplatz 12
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
















































