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Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten beantragen


Allgemeine Informationen

An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie


Fachlich freigegeben am

25.09.2020

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