Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
Rechtsgrundlage
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- §§ 60, 66 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Baugebührenverordnung (BauGVO)
- Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung (pdf)
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung (pdf)
Fachlich freigegeben am
14.02.2024Erforderliche Unterlagen
Antrag (digital oder schriftlich)
Gebühren (Kosten)
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung der Abweichung
- Erwartete Kosten der Bauausführung
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Für die Zulassung einer Ausnahme
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen
Sie dürfen mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn über Ihren Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden wurde. Das gilt auch für verfahrensfreie Bauvorhaben.
Allgemeine Informationen
Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
- Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
- Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
- Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.
Dies gilt auch, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, welches weder der Baugenehmigungspflicht noch der Genehmigungsfreistellung unterliegt.
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörde
Verfahrensablauf
- Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtli-chen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
- Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt
















































