Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Allgemeine Informationen
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig.
In der sonderpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse.
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Zuständige Stelle
Jugendamt
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
















































