Falknerjagdschein ändern lassen
Allgemeine Informationen
Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Falknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
















































