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Lizenzbestätigung (Verification Letter) für Pilotinnen und Piloten beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen möchten, müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde des anderen Landes gegebenenfalls einen Verification Letter, also eine Bestätigung Ihrer Fluglizenz, nachweisen.

Eine offizielle Lizenzbestätigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Diese ermöglicht Ihnen, die Validität Ihrer Lizenz digital und amtlich bestätigt nachzuweisen.  

Sie können die Lizenzbestätigung als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 


Voraussetzungen

  • Um eine Lizenzbestätigung beantragen zu können, müssen Sie über eine gültige, aktuelle Lizenz verfügen.
  • Sie müssen die Validität Ihrer Lizenz bestätigen.
  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.

Erforderliche Unterlagen

wenn Sie eine Lizenzbestätigung beantragen:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebescheinigung

bei einer Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

wenn der Versand an eine bevollmächtigte Person erfolgt:

  • Nachweis der Kostenübernahme

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Lizenzbestätigung für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter) können Sie beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(Allgemein)

(Für Anträge)

(Für Nachreichen von Unterlagen)

(Für Transfer In / Transfer Out)

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