Bescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen
Rechtsgrundlage
- § 246 Absatz 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- § 284 Absatz 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- § 264 Absatz 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Fachlich freigegeben am
13.10.2023Gebühr
Gebühr
202 EUR (FIX)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Verfahrensablauf
Die Grundbuchamtbescheinigung können Sie formlos über das MVP Portal beantragen.
-
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
- Geben Sie in Ihrem Antrag den genauen Namen des Investmentvermögens und gegebenenfalls dessen vorherige Namensbezeichnungen sowie das für die Beaufsichtigung zuständige Referat an.
- Senden Sie den Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten die Bescheinigung als PDF-Datei nach Prüfung über das MVP Portal.
Fristen
Die Grundbuchamtbescheinigung muss Ihnen vor Eintragung ins Grundbuch vorliegen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Immobilien für
- Immobilien-Sondervermögen,
- inländische Spezial-Alternative Investmentfonds (Spezial-AIF) mit festen Anlagebedingungen und
- geschlossene Publikums-Alternative Investmentfonds (Publikums-AIF)
erwerben oder veräußern, müssen Sie die zuständige Verwahrstelle in das Grundbuch eintragen lassen beziehungsweise später deren Berechtigung zur Zustimmung zu einer Veräußerung nachweisen.
Um gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen zu können, dass die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde, benötigen Sie eine Grundbuchamtbescheinigung. Diese können Sie bei der BaFin über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) online beantragen.
Voraussetzungen
- Die Verwahrstelle wurde von der BaFin genehmigt.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- bei Vertretung: Vollmacht der antragstellenden KVG
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift
Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift
Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main
(allgemein)
(mit qualifizierter elektronischer Signatur)
(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)
















































