Startseite  |  Login  |  Impressum  |  Datenschutz
 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Angezeigte Amateurfunkstelle in EMF-Datenbank eintragen lassen


Allgemeine Informationen

Als Amateurfunkerin oder Amateurfunker können Sie Ihre Amateurfunkanlage in der öffentlichen Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) eintragen lassen. Bei der EMF-Datenbank handelt es sich um eine GIS-Anwendung. Der Standort Ihrer Amateurfunkanlage ist dann für die Öffentlichkeit sichtbar.

Die Zustimmung für die Anzeige in der EMF-Datenbank kann parallel mit der Anzeige der Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur oder auch im Nachhinein gegeben werden. Sie können die Zustimmung auch widerrufen. Ihre Funkanlage wird dann innerhalb von 2 Wochen aus der EMF-Datenbank entfernt.

Damit Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) betreiben können, müssen Sie vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Sie müssen:

  • als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.
  • die Bundesnetzagentur in einer Anzeige informieren, dass diese Funkanlage die in Deutschland geltenden Werte zur Begrenzung elektromagnetischer Felder einhält.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet (Anzeige) oder reichen ihre Zustimmung zur Aufnahme zusammen mit einer Anzeige ein.
  • Sie müssen als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.

Erforderliche Unterlagen

Für Ihre Zustimmung zur Aufnahme in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur müssen Sie keine Unterlagen einreichen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können die Veröffentlichung Ihrer Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank online oder per Post beantragen.

Veröffentlichung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Zur Identifizierung benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder ein Elster-Zertifikat.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Ihre Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank.

Veröffentlichung per Post beantragen:

  • Öffnen Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Ihre Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank.

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

09.11.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 414
Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

sags uns einfach

Veranstaltungen

 

Fotos

 

Querfurter Weihnachtszauber

 

Burg Querfurt

Filmburg Querfurt

 

Stadtverwaltung Online

   Wappen der Stadt Querfurt   

 

Stadtanzeiger Querfurt

  

  Stadtanzeiger Querfurt  

  

 

Saale-Unstrut-Tourismus

 Saale-Unstrut-Tourismus