Kostenerstattung für Leistungen der Krankenbehandlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung im Ausland beantragen
Rechtsgrundlage
- § 51 Absatz 1 bis 3 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - (SGB XIV)
- § 143 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - (SGB XIV)
Fachlich freigegeben am
11.09.2026Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten und wegen anerkannter Schädigungsfolgen eine Krankenbehandlung benötigen, können Ihnen die Kosten erstattet werden.
Ihr Auslandsaufenthalt gilt als vorübergehend, wenn er von Beginn an für höchstens 6 Monate vorgesehen ist. Wenn Sie in dem Land eine Schule besuchen oder ein Studium, eine Berufsausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren, kann er bis zu 12 Monate als vorübergehend gelten.
Die Kosten werden grundsätzlich bis zu dem Betrag erstattet, der bei einer entsprechenden Behandlung in Deutschland übernommen worden wäre.
Höhere Kosten werden nur erstattet, wenn
- die nötige Behandlung in Deutschland nicht möglich gewesen wäre oder
- die Behandlung sich nicht aufschieben ließ.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere nötige Kosten im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung erstattet werden, zum Beispiel Fahrt- und Verpflegungskosten für Sie und eine Begleitperson.
Voraussetzungen
- Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, für den Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
- Sie haben sich vorübergehend im Ausland aufgehalten und dort eine Krankenbehandlung erhalten, die wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen erforderlich war.
- Für die Behandlung sind Ihnen Kosten entstanden.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
















































