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Fehler in Ihren gespeicherten personenbezogenen Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) korrigieren lassen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

05.11.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Allgemeine Informationen

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie sammelt und verarbeitet, verlangen, dass unrichtige Angaben korrigiert werden.

Dabei ist unerheblich, ob Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die Angaben unrichtig sind. Darüber hinaus können Sie verlangen, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt werden.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

  • Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
  • Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
  • Grundbucheinträge
  • Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
  • Zeugnisse
  • allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
  • physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

Die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.

Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Verfahrensablauf

Eine Korrektur Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten können Sie online oder schriftlich per Post geltend machen.

Berichtigung online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
  • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail.

Berichtigung schriftlich anfordern:

  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
  • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen

Je nach Sachverhalt und Behörde können zusätzliche Informationen nötig sein, um Ihre Berechtigung nachzuweisen, zum Beispiel:

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
  • eindeutige Angaben zum Sachverhalt

Voraussetzungen

  • Die Stelle, bei der Sie die Berichtigung verlangen, muss personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet haben.
  • Es muss sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen.

Zuständige Stelle(n)

Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online“

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