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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

08.12.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.


Weitere Informationen

Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.


Allgemeine Informationen

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
  • Sie haben nachträglich auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren. Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:

  • ein Bußgeld
  • ein Punkt im Fahreignungsregister
  • die Verlängerung der Probezeit
  • die Anordnung eines Aufbauseminars

Voraussetzungen

Um Ihre Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17" zu erweitern, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
    • Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
    • Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
    • Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet, auch wenn Sie den Pkw führen.
    • Sie beachtet die Grenze von maximal 3,5 Nanogramm pro Milliliter Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum.
    • Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.

Gebühren (Kosten)

  • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebühr
7.7 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

Gebühr
3.3 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Überprüfung je Begleitperson

Gebühr
35.7 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis


Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

Zuständige Stelle(n)

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