Verwendungsnachweis für Zuwendungen für die Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüssen einreichen
Rechtsgrundlage
- Ziffer 7 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen (Richtlinien landwirtschaftliche Beratungsförderung)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 LHO LSA: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Weitere Informationen
Fachlich freigegeben am
16.01.2026Allgemeine Informationen
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit der Förderung bei der Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüssen.
Wenn Sie für Ihre Beratung eine Zuwendung erhalten haben, müssen Sie hierfür innerhalb einer bestimmten Frist einen Verwendungsnachweis einreichen.
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Zuständige Stelle
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Sachgebiet 25, Tierische Erzeugung und Beratungsförderung
Fristen
Ausschlussfrist: 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes. Bei Nichteinhaltung kann die gewährte Zuwendung zurückgefordert werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Verfahrensablauf
- Die Verwendung der für die landwirtschaftliche Beratungsförderung bewilligten und ausgezahlten Fördermittel ist schriftlich nachzuweisen. Hierfür nutzen Sie bitte den vorgesehenen Vordruck „Verwendungsnachweis“.
- Senden Sie den Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Nachweisen bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt.
- Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Bewilligungsbehörde erhalten Sie eine Prüfmitteilung, in der die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Fördermittel bescheinigt wird, sofern im Ergebnis der Prüfung keine Beanstandungen festgestellt wurden. Gegebenenfalls können für die Prüfung relevante Unterlagen nachgefordert werden.
- Sofern Fördermittel nicht fristgerecht, bzw. nicht oder nicht in voller Höhe zweckentsprechend verwendet wurden, erfolgt eine entsprechende Rückforderung der Fördermittel. In diesem Fall erfolgt auch eine Prüfung, ob für die zurückgeforderten Fördermittel Zinsen zu erheben sind.
- Die in Papierform eingereichten Originalbelege erhalten Sie zurück.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Verwendungsnachweis einschließlich
- Sachbericht
- Zahlungsübersicht
- Beratungsprotokoll.
- Soweit nicht bereits mit dem Auszahlungsantrag eingereicht
- Rechnung an das landwirtschaftliche Unternehmen/ Erzeugerzusammenschluss (Endbegünstigte),
- Nachweis über die Zahlung des Eigenanteils des landwirtschaftlichen Unternehmens/ Erzeugerzusammenschlusses (Endbegünstigte).
- Sie können folgende Belege als Nachweis einreichen:
- Originale,
- mit Prüfvermerk versehene Kopien oder beglaubigte Abschriften der Originale,
- Zahlungsbelege, die ausschließlich in elektronischer Form übersandt wurden (originär digitale Belege).
Bewahren Sie die Originale auf, um diese bei Bedarf vorlegen zu können.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für die Förderung landwirtschaftlicher Beratungsdienstleistungen erhalten haben.
- Ihnen wurde die Zuwendung ausgezahlt.
- Sie müssen die Beratung abgeschlossen haben.
















































