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Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

04.06.2024

Allgemeine Informationen

Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Hamburg


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.


Gebühren (Kosten)

Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro

Abgabe
EUR (VARIABEL)


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag


Zuständige Stelle

Messen, Austellungen, Großmärkte: Landkreis
Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Wochenmärkte: Gemeinde


Fristen

Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.


Voraussetzungen

  • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
  • Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
  • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.


Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:

  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
  • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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