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Auskunft aus dem Strahlenschutzregister über personenbezogene Daten zur beruflichen Strahlenexposition beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

29.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Allgemeine Informationen

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es

  • erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen,
  • überwacht die Einhaltung von Grenzwerten,
  • überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen und
  • vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:

  • zu Personen oder Organisationen gehören, die diese Informationen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen
  • selbst eine betroffene Person sind

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

  • Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
  • Personendaten:
    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsname
    • Geburtsort
    • Geburtsdatum
  • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Name und Anschrift der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und anderer Verpflichteten und Verantwortlichen
  • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
  • Angaben über die zuständige Behörde
  • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:

  • Auskünfte an zuständige Behörden, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
  • Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
  • Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen

Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.


Verfahrensablauf

  • Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
  • Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
  • Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
  • Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.

Voraussetzungen

  • Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
  • Sie sind selbst eine betroffene Person.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Online-Antrag
  • folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern:
    • SSR-Nummer, falls vorhanden
    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Geburtsname
    • akademischer Grad, falls vorhanden
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

Gebühren (Kosten)

Gebühr
78.52 EUR (FIX)

Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen

Gebühr
12.72 EUR (FIX)

Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)

Gebühr
228.93 EUR (FIX)

Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.


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